Gepostet 25 Oktober 2023

Amazon Vine führt ab 01.11.2023 Steuerabgaben bzw. Meldungen ans Finanzamt ein

Da es im Vine Diskussionsthread wahrscheinlich untergeht bzw. es viele nicht mitbekommen werden, starte ich hier mal eine eigene Diskussion.

Amazon Vine hat seine Richtlinien geändert und in diesem Zuge alles für eine Steuerverpflichtung der Viner vorbereitet:

- Neue Viner, die dem Programm 2023 beigetreten sind, müssen dem Finanzamt zum Ende des Jahres gemeldet werden.

- Alte Viner, die vor 2023 beigetreten sind müssen erst Ende nächsten Jahres gemeldet werden.

- Zukünftige Viner müssen ab dem 30.10.2023 ihre Steuerinformationen angeben, um Teil des Programms zu werden.

Hier alle bisherigen Infos von Amazon:

2250092_1.jpg
Alle Infos findet ihr auch in eurem Vine Konto unter "Vine-Help" oben rechts.
Zusätzliche Info
schwarze_null's Profilbild
Edit:
Ich hatte hier kurz kommentiert, das gefiel aber eher nicht. Für Interessierte einfach zwei Links zu dem Thema.

wirtschaft-verstehen.de/eth…ts/

Steuern Influencer, YouTuber, Instagrammer, Blogger, was wird versteuert? (vesting-stb.de)
letsdeal's Profilbild
Bist du registriert, um professionelle Services auf AWS Marketplace oder für AWS IQ zu verkaufen?

Man kann rechts auf das (i) klicken und sieht was das ist, hier die beiden Links die zur Aufklärung dienen, wenn man auf das (i) klickt.

  • aws.amazon.com/mar…ces
    Find and buy services from trusted providers to configure, deploy, and manage third-party software or native AWS services

  • aws.amazon.com/de/…rts
    Helfen Sie Kunden und werden Sie für Ihre AWS Certification-Kompetenz bezahlt

Ich für meinen Teil, bin mir ziemlich sicher, dass ich keine Professionellen Services auf diesen beiden Platformen verkaufe oder konfiguriere

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Muhdimaeh's Profilbild
mydealz.de/com…940
neues Formular

nachdem ich eben auch nochmal etliche Kommentare danach durchgewühlt habe, hier auch noch der Link zum Kommentar mit der Chrome Erweiterung für die Tabelle

mydealz.de/com…642
Finding_Won_Ton_Chin's Profilbild
Da immer wieder die AGB und die Hilfe angefragt werden: Hier findet ihr sie ohne erneute Anfrage.

Ebenfalls immer wieder angefragt: das Vine-Prices-Estimation-Script.
GelöschterUser2437829's Profilbild
Für alle wichtig, Amazon Produkte, die sofort in unser Eigentum übergehen sind die Eigenmarken von Amazon.

Hier eine Liste der Eigenmarken :
mydealz.de/com…755
mydealz.de/com…226


116829-IvRTW.jpgPS: Keine Ahnung warum der normale Kundenservice geantwortet hat. Ich hatte an Vine geschrieben
Adaira's Profilbild
Achtung:

Der geschätzte Steuerwert ist NICHT fix. Es gibt durchaus starke Änderungen an den Steuerwerten innerhalb kurzer Zeit.

Anbei ein Beispiel: Steuerwert gestern 0€, Steuerwert heute 9,99€. Gleicher Artikel, gleiche Farbe, gleicher Link, gleiche ASIN.
Dies betrifft den Wert nachgeschaut unter Firefox mit F12 bei der Netzwerkanalyse UND den geschätzten Steuerwert bei Amazon.

Bei unsicheren Artikeln, die nicht eindeutig Verbrauchsgüter sind, bitte aufpassen, damit es später nicht doch den "neuen" Wert als Meldung gibt.

121008_1.jpg

Quartalsweise wird das Folgende gesendet. Einsehbar unter Konto, Steuerbogen aktualisieren/ausfüllen, unten downloadbar unter DAC7 Tax statements.
Nur die Summe in Euro, keine Bestellanzahl.

Nur da wo geschwärzt ist, waren bei mir Daten. Den Rest haben sie nicht gebraucht.
121008-m6agN.jpg
Sag was dazu

14631 Kommentare

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  1. Happyschnapper's Profilbild
    46349176-Lp7zC.jpgSoeben kam dies vom Bundesministerium der Finanzen als Antwort auf meine Anfrage. Für Euch zur Info.

    Ich werde mit meiner Steuererklärung diese Entscheidung definitiv erstmal abwarten.
    GroKoDeal's Profilbild
    Danke, der erste Beitrag hier der nicht wild spekuliert.
    Was hast du die denn genau gefragt?
  2. BuzzT.Ion's Profilbild
    Einige User haben hier im Forum oder privat den Wunsch geäußert, dass ich meine Erfahrung mit dem FA und Steuerberater hier bekannt gebe. Nach ein wenig überlegen, habe ich mich entschlossen, euch diese mitzuteilen.

    Ich werde mich in diesen Punkten nicht auf Diskussionen einlassen, ich bin nur Laie. Wer Punkte anzweifelt, hat, genauso wie ich, die Möglichkeit einen Steuerberater oder ein Finanzamt aufzusuchen.

    Ich war letzte Woche mit meinem Steuerberater beim Finanzamt, um die Angelegenheit der DAC7-Richtlinie, Steuern, Gewerbe usw. abklären zu lassen.

    Insgesamt habe ich fast 4 Stunden im FA verbracht, man hat sich wirklich viel Mühe gegeben.

    Wir haben auch mal das Vine-Programm durchleuchtet. Geschaut bei Artikeln wo kein Preis hinterlegt ist, Bestellung getätigt, Rezension abgesetzt, AGB angeschaut.

    Ob die Angaben richtig oder falsch sind, kann ich als Laie nicht beurteilen, gebe, in gekürzter Form, nur wieder, was mir mitgeteilt wurde. Alle Angaben sind ohne Gewähr!

    1. Ist Vine steuerpflichtig?
    Antwort: Ja, war es schon immer und wird es auch in Zukunft sein.

    2. Besitz und Eigentum, ab welchem Zeitpunkt besteht Steuerpflicht?
    Antwort: Es zählt der Besitzübergang, da ab diesem Moment eine Nutzung dessen möglich ist.

    3. Ändert sich durch die DAC7-Richtlinie etwas an meiner Steuerpflicht?
    Antwort: Nein, an der Steuerpflicht ändert sich nichts. Diese Richtlinie erleichtert nur das Ermitteln anfallender Steuern auf den Plattformen.

    4. Bin ich durch die DAC7-Richtlinie gewerblich oder privat?
    Antwort: Die Einordnung erfolgt nicht wegen DAC7, sondern durch meine Bestellungen. Bestelle ich regelmäßig, kann es unter gewerblich fallen. Bestelle ich nur gelegentlich, ist es nicht gewerblich. Eine Gewinnerzielungsabsicht muss hierbei nicht vorliegen.

    5. Was ist mit Artikeln, die sich nicht mehr in meinem Besitz befinden?
    Antwort: Alle Artikel die ich erhalten habe, gilt es zu versteuern. Bei Rückforderung des Händlers, kann ich mir die Steuer wiederholen.
    Einzig die Rücksendung, sorgt noch für eine Steuererleichterung, da so offensichtlich kein Besitz der Ware mehr besteht.

    6. Woher die Preise für die Produkte nehmen?
    Antwort: Vor dem Ordern schauen, Vergleiche auf der Plattform ziehen. Andere Plattformen spielen für das FA nur eine untergeordnete Rolle.

    7. Welche Liste ist relevant? (durchgeführte Rezensionen, durchgeführte und offene Rezensionen oder die Bestellliste)
    Antwort: Die Bestellliste ist die interessante Liste, da man nicht zu Rezensionen gezwungen ist, das Produkt aber trotzdem besitzen kann.

    8. Welche Nachweise benötige ich, bei Defekt, Entsorgung, nicht erhalten der Ware?
    Antwort: Ein Defekt spielt für das FA keine Rolle. Man sagte mir, das ist das Risiko was ich zu tragen habe, bei Onlinebestellungen. Außerdem würde die AGB ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler auch nicht ausschließen.
    Bei Verlust des Paketes wäre der Sendungsverlauf sinnvoll. Wenn dieser aussagt, dass das Paket erhalten wurde, muss die Verlustmeldung, welche ich an Amazon gesendet habe, an das FA gemeldet werden.
    Eine Entsorgung ist für das FA nicht relevant, bis zur Entsorgung war ich ja trotzdem im Besitz der Ware.

    9. Kann ich diese Liste anpassen oder wird die 1:1 vom FA übernommen?
    Antwort: Ja, ich kann die Liste vor Abgabe der Steuererklärung in meiner Steuererklärung anpassen. Ich muss die Werte nicht 1:1 akzeptieren und wenn meine Argumente glaubhaft klingen, wird es durchgewunken.

    10. Wie sieht es in meinem Fall aus? Am 05.10.23 beigetreten und mittlerweile 107 Produkte bestellt.
    Antwort: Die vermeintliche Einordnung als gewerblich liegt hier vor, da ich regelmäßig Produkte geordert habe. Dies hat auch nichts mit DAC7 zu tun, sondern rein mit meinem Bestellverhalten.
    Wenn ich allerdings bis Ende des Jahres keine Produkte mehr bestelle, könnte es evtl. auch noch als privat weiterlaufen.

    11. Warum stuft mich Amazon als Dienstleister ein?
    Antwort: Eine Dienstleistung haben Viner schon immer erbracht. Das Beispiel vom FA war hier. Wenn ich beim Nachbarn den Hof kehre, erbringe ich auch eine Dienstleistung. Das Abgeben von Bewertungen ist folglich als Dienstleistung zu werten.

    12. Bin ich Nutzer oder Anbieter bei Vine?
    Antwort: Ich bin Anbieter. Mit Bestellung eines Produktes biete ich automatisch meinen Dienst der Rezensionsabgabe an.

    13. Ich bekomme aber kein Geld von Amazon?
    Antwort: Da ich die Ware behalten darf, ist es als Vergütung zu werten. Muss ich den Artikel zurücksenden, nach bereits erfolgter Abgabe der Steuererklärung und Meldung von Amazon, muss ich mit der darauf folgenden Steuererklärung die Rückforderung als Ausgabe angeben und bekomme es erstattet.

    14. Amazon schließt die Rücknahme von Testprodukten aus. Wird mir dadurch die Steuererleichtung erschwert?
    Antwort: Durch die AGB weiß ich vorher, dass eine Rückgabe ausgeschlossen ist. Ich muss mein Bestellverhalten dementsprechend anpassen.

    15. Was passiert wenn ich jetzt noch austrete?
    Antwort: Das ändert nichts an meiner Steuerpflicht. Eine Meldung wird das FA nicht bekommen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, ein Gruppenersuchen zu stellen. Dies wird angewandt, wenn einzelne Nutzer und Anbieter nicht zu identifizieren sind.

    Um dem FA den Bestellprozess mal zu zeigen, bestellte ich einen Artikel.
    Hier konnte sich das FA davon überzeugen, dass bei Vine keine Preise angezeigt werden. Aber, dies spielt für das FA keine Rolle, unter Punkt 6 habe ich es schon erläutert.

    Dann haben wir noch einen Artikel, ohne Preisangabe auf der Produktseite, gesucht und gefunden, aber auch hier greift dann wieder mein Punkt 6. Tatsächlich konnten wir ohne weiteres vergleichbare Produkte finden. Hier wurde mir dann mitgeteilt, dass ich ohne Probleme den günstigsten Preis, den ich finde, ansetzen kann. Die Idee mal bei Ali, Ebay und Co. zu schauen, wurde sofort ein Riegel davor geschoben, da vergleichbare Artikel auch auf Amazon verfügbar waren. Die Rechnung bzw. der Lieferschein mit jeweils 0 Euro hat für das FA auch keinen Wert, automatisch greift wieder mein Punkt 6. Laut FA gibt es keine Ware für 0 Euro, alles hat einen Wert.

    Die AGB spielt für das FA bei der Steuer überhaupt keine Rolle. Dies ist nur Vertragsinhalt zwischen Amazon und mir, welche ich mit Teilnahme an dem Programm akzeptiert habe.

    Mir wurde auch nochmal klar gemacht, dass Vine nie eine Grauzone war. Sachwerte gehören in Deutschland angegeben und unter Umständen auch versteuert. Auch war meinem FA bekannt, dass die meisten Vine-User dies in ihrer Steuererklärung nicht angegeben haben. Wenn aber kein Verdacht bestand, hat das FA nicht nachgeforscht und nur deshalb ist es jahrelang unter dem Radar geflogen.

    Aussage meines Steuerberaters: Bis Ende des Jahres nichts mehr bestellen und nächstes Jahr nur was wirklich sinnvoll erscheint und nicht in Masse. Mit dem Gold-Status könnte es evtl. Probleme geben, aber die Einstufung, ob gewerblich oder nicht, ist relativ fließend und müsste in letzter Instanz immer vor Gericht geklärt werden. Die Gesamtumstände müssen dann betrachtet werden, das kann aber nur ein Gericht und macht nicht das FA. Dem kann ich nur mit angepassten Bestellverhalten vorbeugen.

    Nun an dieser Stelle nochmal den Hinweis, ich habe nur meine persönlichen Notizen aus dem Gespräch hier niedergeschrieben. Alle Angaben sind ohne Gewähr!

    Mein Fazit: Den Bogen hatte ich schon ausgefüllt, da ich mich nicht scheue Steuern zu zahlen und gerne dabei bleiben möchte. Meine Bestellungen für nächstes Jahr werde ich mir ganz genau überlegen und schauen, was ich benötige. Es gibt öfters mal Produkte die ich gerne kaufen möchte und dann bei Vine umsonst bekommen habe. Nach diesen Produkten werde ich dann gezielt suchen und nur diese, nach Preisvergleich, bestellen. Sollte doch irgendwann eine Einstufung als gewerblich erfolgen, werde ich entweder Kleinunternehmer oder ich trete aus. Diese Entscheidung halte ich mir noch offen.

    Auch wenn ich mit manchen Aussagen nicht zufrieden bin die ich erhalten habe, fühle ich mich durch meinen Besuch und die Beratung ein wenig aufgeklärter.

    Ich wünsche jedem Viner für Zukunft nur das Beste, möge jeder mit einem blauen Auge davonkommen! (bearbeitet)
    Weißer-Schwan's Profilbild
    Vielen Dank, dass du dies mit uns teilst.

    Ich war ja auch schon beim Finanzamt, und dort waren die Aussagen ganz ähnlich.
    (Hatte ich hier gepostet am 02. Dezember).

    Auch ich erhielt folgende Aussagen, die mit deinen übereinstimmen:
    - Es zählt der Besitzübergang, nicht der Eigentumsübergang nach 6 Monaten.
    - Die AGB interessieren das Finanzamt nicht, das ist eine Sache zwischen uns und Amazon.
    - Es zählen die Preise von Amazon, da man die Produkte von Amazon bekommt. Ali oder Temu interessieren dabei nicht.
    - Dass wir Rechnungen mit Preis 0 Euro haben ist egal, die Produkte haben ja trotzdem einen Wert.
    - Es muss alles angegeben werden, auch wenn man die Produkte nicht rezensiert. Man hat sie ja trotzdem bekommen.
    - Produkte, die während dem Test kaputt gehen, müssen auch angegeben werden, man hat sie ja trotzdem genutzt.

    Ich denke, diese Aussagen kann man jetzt wirklich so annehmen. (bearbeitet)
  3. Snape93's Profilbild
    Kurzes Update. Meine Nerverei Richtung Amazon hat sich etwas ausgezahlt.
    Auf meine Frage, ob man gemeldet wird, wenn man den Steuerfragebogen nicht ausfüllt kam:

    "Wenn Sie den Fragebogen nicht ausfüllen, liegen Amazon auch keine Daten zum Melden vor. Denn die Daten, die Sie ins Formular eingeben, die werden weitergeleitet."

    Das heißt tatsächlich, wer den Bogen nicht ausfüllt und Vine verlässt, der wird auch nicht gemeldet!
    Alles andere kann ich mir auch nicht vorstellen, da Amazon keine Detektiv Arbeit beginnen wird.

    Zur Frage, WELCHE Daten übermittelt werden kam die klare Aussage:

    "Dazu liegen uns leider keine Informationen vor, es tut mir leid."

    In jedem Fall hat sich jetzt jemand meine Fragen mal richtig angesehen und die erste Aussage dürfte für viele schon mal recht wertvoll sein. Ungeachtet dessen finde ich die Diskussion im 123 Recht Forum sehr spannend. Da sollte man dran bleiben. Es steht nun nämlich tatsächlich die Frage im Raum, OB man überhaupt steuerpflichtig ist, mit den genannten Argumenten dort und wenn ja dann sicherlich sehr geringfügig. Ich werde nun noch eine Mail ans Finanzamt senden und mich mit den bisher gesammelten Argumenten informieren und schauen ob MEINE Ansicht vom FA gestützt wird, um auch die Aussagen im 123 Recht Forum zu validieren. Es bleibt spannend.
    chelisa1337's Profilbild
    ich danke dir
  4. xyzabc123's Profilbild
    Nach einem "Beratungsgespräch" mit dem Finanzamt Paderborn habe ich diesen Brief erhalten.
    44691596-M7A2r.jpg
    Vermutlich werde ich gegen die Art der Wertbewertung Einspruch einlegen aber die Infos helfen vllt Einigen hier. Falls es weitere Paderborner hier gibt meldet euch gerne bei mir zur Abstimmung. (bearbeitet)
    Andi1313's Profilbild
    habe diesen "Wisch" meiner Steuerberaterin gezeigt.. die hat nur mit dem Kopf geschüttelt.
    ...zum Zeitpunkt des Besitzüberganges in ihr Vermögen.... ist absolut falsch.
    Erst wenn es ins Eigentum übergeht, kann es als "Einnahme" versteuert werden! Abzüglich von xx%, da nicht mehr neu!

    Und gewerblich ist das ganze auch nicht, sofern man "keine" Gewinnabsichten hat.

    und bei verbrauchter oder unbrachbarer Ware "ggf.".... nichts ggf.!! sogar 100% 0€

    Und ein Gewerbe hierdrauf anzumelden, ist absolut ein Fehler und unnötig.... aber ich denke, dass wird noch so einige Gerichte beschäftigen!
  5. GelöschterUser2449348's Profilbild
    Hallo alle zusammen, 

    bevor jemand auf die Idee kommt ich wäre ein Troll , ich habe bisher nur still mitgelesen und kannte diese Seite bis zur aufkommenden Thematik gar nicht. Damit ich mal ein paar Unwahrheiten aufräumen kann, habe ich mich angemeldet ( auch wenn mein Mann das keineswegs gut heißen würde) . 

    Ich gehöre wie weißer Schwan zu den Gründungsmitgliedern von Vine, beigetreten im Juni 2010. Vor vielen Jahren habe ich mal im Steuerrecht eine Ausbildung begonnen, so dass ich mich natürlich 2010 über eine Steuerpflicht informiert habe. Weder Steuerberater, noch alte Kollegen, noch das Finanzamt selbst die Oberfinanzdirektion konnten mir weiterhelfen. Es gab schlichtweg keine Rechts oder Anwendungsgrundlage die eine Steuerpflicht begründet hätte. Das fehlen steuerrechtlicher Unterlagen ( Rechnung etc) und der bis vor kurzem eingeschränkte Eigentumsvorbehalt erschwerten die Sache zusätzlich um eine Einordnung möglich zu machen. Da Gesetze und Anwendungsvorschriften sich ändern können, habe ich natürlich in den nachfolgenden Jahren immer wieder ( nicht jedes Jahr aber bei signifikanten Änderungen- Alt Viner wissen was ich meine) nachgefragt und stets die gleichen Antworten erhalten. Es gab schlichtweg keine plausible Möglichkeit die Vine Tätigkeit steuerlich geltend zu machen. Das ist der Fakt und wer etwas anderes behauptet erzählt Unsinn. Einfach etwas anzugeben hätte sogar zu mehr Problemen führen können als zu Lösungen, da nie abschließend ( bis heute übrigens nicht) geklärt werden konnte ob nicht nach §37b eine Pauschalversteuerung stattgefunden hat. Wäre diese der Fall gewesen, dann wären alle Artikel steuerlich überhaupt nicht mehr relevant gewesen und somit für die Finanzbehörden uninteressant.  Somit galt zumindest bis zum 31.12.2022 das alle Artikel aufgrund der benannten Punkte steuerlich nicht einwandfrei geltend gemacht werden konnten. Ich hoffe ich konnte damit wenigstens ein paar Leuten hier ihre Ängste nehmen. 
    BuzzT.Ion's Profilbild
    Der Eigentumsvorbehalt besteht nach wie vor. Die ersten 6 Monate sind wir bei Produkten Dritter keine Eigentümer, lt. AGB.
    Aber dein Beitrag ist hilfreich, danke! Aber was ist mit der neuerlichen Einstufung als Dienstleister? Das kam ja nicht von Amazon, sondern schreibt diese Richtlinie vor.
  6. Weißer-Schwan's Profilbild
    Nach dieser ganzen Verunsicherung habe ich auch mal eine Anfrage geschickt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich hätte noch folgende Fragen zu der neuen steuerlichen Regelung bezüglich der Testprodukte:
    1. Ab wann und für welchen Zeitpunkt werden die Produkte gemeldet?
    2. Welcher Steuerwert wird angegeben?
    3. Muss ich selbst eine Liste über die Werte erstellen, und diese beim Finanzamt einreichen?
    4. Darf ich die Produkte nach dem Testzeitraum von 6 Monaten verkaufen?
    5. Kann ich Produkte zurückschicken, und muss ich diese dann nicht mehr versteuern?
    Mit freundlichen Grüßen

    Ich habe folgende Antwort erhalten.
    Ich finde das klingt nicht nach Textbausteinen:

    Sehr geehrte Frau xxxxxxxx,
    Amazon ist verpflichtet, die Informationen aller Vine-Produkttester in der EU jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres an die Steuerbehörden zu melden. Gemeldet wird immer der Vorjahreszeitraum vom 01.01. - 31.12.
    Gemeldet wird der Betrag der von den Produkttestern erhaltenen Gegenleistungungen, d. h. der Wert der über Vine bestellten und kostenlos erhaltenen Produkte (Tax Value).
    Für Sie ist es daher nicht erforderlich selbst eine Liste über die Produktwerte zu erstellen. Sie erhalten jedes Jahr eine Kopie der Sie betreffenden, den Steuerbehörden gemeldeten Informationen. Diesen Steuer-Wert wird das zuständige Finanzamt übernehmen.
    Für Fragen zu ihrem persönlichen Steuersatz kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater.
    Gemäß den AGB ist es Ihnen untersagt, während der Testphase von 6 Monaten die Produkte anderen Personen zu überlassen oder zu verkaufen. Nach Ablauf dieser sechs Monate können sie das Produkt Dritter behalten und erwerben das Eigentum.
    Eine Rücksendung der Testprodukte ist nicht vorgesehen. Sollten Sie Artikel zurückschicken entbindet dies nicht von der Meldepflicht sowie der Steuerpflicht.
    Wir freuen uns über Ihr Feedback und bitten Sie, Ihre heutige Erfahrung mit unserem Kundenservice zu bewerten.

    Konnte ich Ihr Problem lösen?
    Ja Nein
    Hips100's Profilbild
    Das versüßt den Abschied von Vine. Ich erfahre erst rückwirkend, was die mir berechnen? Und natürlich keine Aussage, wie die den Wert berechnen. Und zurückgesendete und damit wohl auch als defekt gemeldete Geräte werden ebenfalls gemeldet? Die haben doch eins an der Waffel!
  7. Ray_of_Light's Profilbild
    Also ich finde, wenn Mydealz schon einen Bericht mit Video etc. darüber gemacht hat, wie man dem Programm beitreten kann, könnten sie doch jetzt auch einen Bericht darüber verfassen, wie das alles einzuordnen ist, mit Gast Steuerberater etc. (bearbeitet)
    MultiMax's Profilbild
    Finde ich eine gute und wichtige Idee!

    Ich könnte mir vorstellen, dass viele Geringverdiener die Vine Einladung mit Kusshand entgegen genommen haben ohne über die Konsequenzen nachzudenken. Sollte das jetzt im schlimmsten Fall alles im Nachhinein gemeldet werden und gnadenlos vom Finanzamt eingetrieben werden, dürfte das Existenzen bedrohen. Dann ist da natürlich auch noch die Frage ob Bürgergeld Bezieher, dann doppelt bestraft werden, wenn diese die Artikel verkauft haben und dann als Gewerbe eingestuft werden. Kann man nur hoffen, dass diese die Sachen nur für sich bestellt haben und nicht auch noch vor Gericht geschleift werden wegen Sozialbetrug.
  8. Vinesucks's Profilbild
    Ich habe nun auch 3x mit dem Finanzamt und 2x mit dem Steuerverein gesprochen.

    2 von 3 Leuten beim Finanzamt meinten allen Ernstes nichts angeben, da kein Geld geflossen ist und wer will den Warenwert nach 6 Monaten unstrittig prüfen?

    War da unsicher, also ein drittes Mal angerufen. War ne gute Entscheidung, denn hier gab es 2 Lösungen: Sonstiges Einkommen ab Eigentum und dann Restwert versteuern.

    Hierbei Verbrauchsgüter und Defekte nicht berücksichtigen, ggfs. Bestätigung dritter Personen über Entsorgung. 

    Oder:
    Liebhaberei. Begründung klang auch gut:
    -Keine Gewinnabsicht, da nicht klar ist, ob mir die Produkte nach 6 Monaten gehören, oder nicht.

    -Viele Defekte Produkte

    - Verbrauchsprodukte

    -Verkauf der Produkte verboten.

    - Kosten für Lagerung und Entsorgung steuerlich nie geltend gemacht

    Trotzdem wurde mir geraten ne formlose Übersicht zu erstellen, um die griffbereit zu haben mit:

    Bestelldatum, Bestellwert, Restwert ab Eigentum und Begründung für Restwert.
    war bei mir leicht, wie sieht Spielzeug aus, dass 6 Monate lang von einem kleinen Kind bespielt wurde?

    Der Steuerberater fand den Ansatz interessant, rät auch zur Liste und wir versuchen erst argumentativ die Liebhaberei. 
    GelöschterUser2442406's Profilbild
    Auch ich habe mich hier neu angemeldet, da mir weder der Steuerberater noch das Finanzamt klare Auskünfte geben konnten. Gerne möchte ich auch diese Diskussion verfolgen . Mein Steuerberater möchte sich in der nächsten Woche nochmals melden. Natürlich werde ich hier dann die Info für alle lesbar einstellen.
  9. Frank.Ki's Profilbild
    Mal noch was Nützliches. Da ich ja wirklich keinerlei Überblick habe, was ich da zu welchem Preis (der ja immer 0,00 € war) bestellt habe, habe ich online gesucht, wie das einfach und kostenneutral mit Google Chrome geht. Ihr benötigt ein Google Konto, über Datenzugriffe/Datenschutz etc. müsst ihr euch selbst belesen.

    Step 1

    Amazon History Reporter ausführen (benötigt keine Amazon Anmeldedaten)
    chrome.google.com/web…ibi

    Die Erweiterung erstellt eine Tabelle über eure Bestellungen oder pro Artikel über den definierten Zeitraum (bei mir 2023 komplett). Wichtig ist, die ASIN mit auszuwählen, die benötigt ihr noch für Schritt zwei. Bei mir wurden alle Elemente zuverlässig exportiert. Es werden nur die Bestellpreise angezeigt, NICHT die aktuellen Preise der Artikel. Die Sprache im Amazon Konto wird vorübergehend auf Englisch eingestellt (wegen der Zahlenformate). Das Datum wird später (Export in Excel z. B.) in Deutsch interpretiert, insofern eure locales passen.

    Die Erweiterung ruft ihr erst auf, wenn ihr auf der Amazon Webseite eure Bestellübersicht aufgerufen habt. Zeigt die Erweiterung nicht, was in meinem Screenshot zu sehen ist (Auswahl Zeitraum), refresht die Amazon Webseite, bleibt in der Bestellübersicht, und ruft die Erweiterung erneut auf.

    Der Status der Abfrage wird nach dem Start in der Erweiterung (pending objects etc.) angezeigt. Hier müsst ihr ggf. etwas Geduld haben. Nach Fertigstellung öffnet sich eine Tabelle die exportiert oder kopiert werden kann. Leider sind die Trennzeichen nur Anführungszeichen, das machte die CSV für mich nur bedingt verwertbar, ich habe letztlich die Tabelle direkt aus der Webseite kopiert und in Excel eingefügt.

    Wer eine überschaubare Menge an Artikeln hat (auf 0 Euro filtern) und die Preise manuell prüfen möchte, kann hier aufhören.

    Step 2

    ImportFromWeb (web data scraper)
    nodatanobusiness.com/imp…eb/

    Ihr installiert hier eine Google Sheets Erweiterung. Das Tutorial auf der Webseite ist eindeutig, bis 1000 Abfrage-Objekte (in meinem Fall ASIN) habt ihr in der Testphase frei. Ich habe 297 Objekte abgefragt, bin somit weit unter dem Limit (das definierte Tageslimit des Anbieters hat auch nicht gegriffen).

    In der ersten Spalte tragt ihr eure ASIN aus Step 1 ein (achtet darauf, das keine Leerzeichen enthalten sind). Achtet ebenfalls darauf, das in allen Zeilen die Formeln der jeweiligen Beispiele (in meiner Tabelle nicht mehr enthalten) übernommen werden, sonst wird nichts abgefragt :). Wichtig ist auch, dass ihr Amazon.de ausgewählt habt, sonst sind die Produktlinks möglicherweise ungültig.

    Die Spalte "Image" könnt ihr löschen, wenn ihr sie nicht benötigt, das reduziert die Abfrage.

    Das beigefügte Bild soll geringfügig unterstützen. Natürlich muss klar sein, dass man mit aktuellen Preisen hantiert und man somit nur einen ungefähren Richtwert hat.

    Ansonsten sehe ich es auch so, abwarten. Mehr bleibt eh nicht übrig.


    44202642-iWw2u.jpg (bearbeitet)
    cmk1325e47e9's Profilbild
    Gibt es so etwas auch für Firefox?
  10. Weißer-Schwan's Profilbild
    Ich habe in der Zwischenzeit mal selbst einen Termin beim Finanzamt gemacht und bin gestern
    dort gewesen. Es war unproblematisch dort schnell einen Termin zu bekommen.
    Ich habe den Fall "Produkttests" geschildert und mich jetzt mal ausführlich beraten lassen.
    Der Mitarbeiter war freundlich und hat sich viel Zeit genommen.
    Für mich war das wichtig, weil es überall so unterschiedliche Meinungen gibt und selbst Amazon
    keine richtige Auskunft geben kann.
    ..............................................................................................................
    Hier ist zusammengefasst die Auskunft des Finanzamts:

    Produkttests sind zu versteuern. Der Wert der Produkte wird als Einkommen gerechnet.
    Es wird als Nebeneinkünfte angesehen.
    Ein Gewerbe ist es jedoch nicht, weil kein Gewinn erzielt wird. Wir sollen jetzt bloß nicht alle ein Gewerbe anmelden.
    Die Einkünfte sind in der Steuererklärung bei "Sonstige Einkünfte" einzutragen.
    Maßgeblich ist immer der Neupreis der Produkte, da wir die Artikel ja neu und nicht gebraucht bekommen.
    Man ist entweder wirtschaftlicher Eigentümer oder man hat den Nutzungsvorteil, beides ist steuerpflichtig, da wir die Produkte ja ganz normal in unserem Haushalt nutzen.
    Der Eigentumsübergang und die AGB von Amazon spielen dabei keine Rolle, das ist eine interne Vereinbarung zwischen Amazon und den Testern. Für das Finanzamt ist aber nur das Gesetz maßgeblich und nicht die AGB von Amazon. Ansonsten könnte ein Unternehmen ja alles mögliche in die AGB schreiben um eine Steuerpflicht zu umgehen.
    Dass der Neuwert angesetzt wird hat auch mit Steuergerechtigkeit zu tun. Man stelle sich vor, drei Leute bekommen denselben Staubsauger für 200 Euro. Einer gibt in der Steuererklärung 200 Euro an, einer sagt er ist nach dem Test nur noch 100 Euro wert, und einer sagt, der ist so schlecht, dass er nur 10 Euro wert ist.
    Es darf nicht sein, dass jeder sich selbst einen Preis ausdenkt, deshalb wird das Finanzamt die Werte nehmen, die Amazon meldet.
    Dass wir Rechnungen oder Lieferscheine haben, auf denen 0 Euro steht, spielt keine Rolle. Dabei handelt es sich nur um den Preis, den wir zahlen mussten. Versteuert wird aber, was die Produkte wert sind, und dieser Wert ist eben nicht 0 Euro.
    Ebenso ist es völlig egal, was die Produkte bei Temu oder Ali kosten, da wir sie ja von Amazon bekommen haben und somit der Amazon-Preis zählt.
    Rückwirkend wird das Finanazamt nichts prüfen, die Zeit haben sie gar nicht. Er hat mir auch versichert, dass das Finanzamt keine Nachforschungen anstellen wird. Sie nehmen die Zahlen, die Amazon meldet und nichts weiter.
    Ob Amazon alle Tester für 2023 melden wird, oder nur die Neu-Viner für 2023, konnte er mir nicht sagen.
    Man muss auch keine Angst haben, dass irgendwann wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird.
    Für das Finanzamt ist der Zeitraum ab 2023 entscheidend, weil die Richtlinien jetzt erst anzuwenden sind.
    Er meinte Amazon sei auch nicht erfreut darüber, aber sie müssen das Gesetz umsetzen, ob sie wollen oder nicht. Dass wir nun als Dienstleister gelten kommt nicht von Amazon, das geben die Gesetze so vor.
    Ich habe ihn gefragt, ob das denn gerecht sein, dass wir nun auf einmal Steuern zahlen sollen, wo wir doch zum Testen von kostenlosen Produkten eingeladen wurden.
    Er meinte, ja, das sei gerecht, denn wir würden ja Produkte mit teilweise hohen Werten bekommen, die andere Leute bezahlen müssen, und deshalb sieht er es als gerecht an, dass wir nun dafür Steuern zahlen müssen.
    ..................................................................................................................................................................................................
    Das alles ist jetzt nicht meine Aussage, sondern das was der Finanzbeamte mir zu dem Thema sagen konnte.
    Er meinte auch, dass schon mehr Anfragen gekommen seien und er sich schon mit dem Thema beschäftigt hat.
    Dass das Schreiben von Rezensionen nun als Dienstleistung bewertet wird, hat sich nicht Amazon ausgedacht. Das gibt die neue Richtlinie so vor.
    Der Beamte meinte, Amazon war noch nie glücklich darüber, wenn sie europäische Gesetze umsetzen müssen. Sie machen daher auch immer nur das Mindeste, was sie machen müssen.
    Amazon wäre es ganz sicher lieber gewesen, wenn das Vine-Programm so geblieben wäre, wie es war.

    Für mich ist jetzt eigentlich alles klar und ich bin gestern aus Vine ausgetreten. (bearbeitet)
    Jetzt_oder_Nie's Profilbild
    Danke fürs Teilen, das waren nun die Antworten vom Finanzamt, interessant sind aber auch noch die Fragen und deine Angaben dazu die gestellt wurden:

    1) Bist du auf fehlenden Leistungstausch eingegangen, die rechtlichen Beziehungen zwischen Dir und Amazon, sowie Amazon und den Händlern und die fehlende von dir und dem Händler?
    2) Das es keine Pflicht gibt lauf AGB zu bewerten? Man nur 50% braucht um weiter am Programm teilzunehmen?
    3) Das kein Anwartschaftsrecht auf die Artikel besteht und diese zurückgefordert werden können?
    4) Wurde in Erwägung gezogen das auf die Rückforderung verzichtet wird, weil stattdessen das Eigentum aufgegeben wird? Um sich die Kosten der Rücksendung und Aufbereitung/Entsorgung zu sparen?
    5) Was für Artikel unter welchen Bedingungen angeboten werden: Muster, Vorserienexemplare, Retouren, B-Ware, nicht alles ist 100% Neuware vom Markt, sowie ohne Gewährleistung, Rückgaberecht, Umtausch etc.
    6) Weitere Einschränkungen wie Verschwiegenheit, keine Weitergabe etc.?
    7) Wie sieht es aus, mit Artikeln, die man nach einem Test eigentlich gar nicht behalten will, aber durch die Bedinungen von Amazon behalten "muss". Es gibt ja kein Rüchgaberecht - bei einem normalen Kauf kann man innerhalb 30 Tagen die Ware zurücksenden, die Murks ist...
    Wurde Schenkung in Betracht gezogen und diskutiert?
    9) Wurde die Thematik Kosten in Verbindung der Tätigkeit diskutiert (Arbeitszimmer, Strom, Internet, Lagerung, Entsorgung, etc..)

    Ich denke mal, das die Fragen vielleicht noch viel interessanter sind, als die Antworten, die du bekommen hast... Wenn du schlicht gefragt hast, ich bin Produkttester, welche Steuern muss ich zahlen, wundert mich die Antwort nicht
  11. MelliXX's Profilbild
    Guten Tag,
    ich bin seit 2017 im Vineprogramm und aufgrund eines längerenAuslandsaufenthalts, die letzten 3 Monate nicht mehr aktiv gewesen.
    Jetzt erst habe ich Erfahren, dass DAC7 auch bei Vine greift.

    Erstmal Respekt an Amazon, dass sie mich (uns) nicht informiert haben. Gratis testen sieht anders aus!!!

    Jedenfalls habe ich mich hier, ein wenig durchgelesen und habe die Vermutung,dass hier sehr viele überhaupt nicht im Vineprogramm involviert sind.

    Ich habe mir heute mal die Zeit genommenund habe bei mehreren Finanzämtern angerufen. Um es genau zu sagen, bei 10!
    4 wissen nicht, wie sie mit den Vinerumgehen sollen (2 wussten noch nicht einmal was das ist). Gerade in Bezug aufdie Eigentumsverhältnisse nach 6 Monaten, sprich Restwert!!!
    2 wollten gar keine Auskunft geben.
    4 haben umfangreichende Auskunft erteilt.

    Ich versuche das mal anhand von einerkleinen Auflistung wiederzugeben.

    1. Steuern werden nur auf das"erworbene Eigentum" gezahlt. Der Besitz reicht nicht aus!!! Alsoerst nach Ablauf der 6 Monaten!
    2. Das was Amazon dem FA mitteilt, muss esuns "auch" mitteilen. Logisch, da wir ja sonst keine Steuererklärungabgeben könnten
    3. Wir nicht 1:1 das übernehmen müssen, wasAmazon gemeldet hat, sofern wir anderer Meinung sind
    Das heißt:
    Restwert nach 6 Monaten!? (einenrealistischen Wert angeben

    Entsorgte und verbrauchte Artikel "innerhalb" der 6Monate!? (wichtig, innerhalb der 6 Monate, denn danach geht der Artikel in dasEigentum über)

    Lebensmittel, wie zb. Eiweißpulver, Tee,Vitaminpillen, Backmischungen usw. sind nur anzugeben, wenn sie nach 6 Monatenins Eigentum übergehen (Restwert)

    Artikel, welche defekt/unbrauchbargeliefert wurden, oder während des Testens defekt gingen (innerhalb der 6Monate)!

    Artikel, die zwar gemeldet, aber nichtausgeliefert wurden (hier würde Amazon sich strafbar machen)

    Artikel, die bei Order einen anderen Preis hatten, wie der, den Amazon gemeldet hat.
    Hier könnte es allerdings schwierig werden. Das FA selber weiß nicht einmal, wie diese DAC7 Meldung exakt von Amazon aussieht. Ob jetzt jeder Artikel einzelnd aufgeführt wird, oder es eine grobe zusammenfassung geben wird.

    4. geht der Artikel erst im Folgejahr ins Eigentum über, muss dieser erst ein Jahr darauf in der Steuererklärung angezeigt werden. (das macht auch Sinn, da der Händler den Artikel bis kurz vor Ablauf der 6 Monate zurückfordern könnte)

    5. muss Amazon 2025 alle Aktivitäten, der letzten 10 Jahre melden.
    __________________________________________________________________________________
    Das ist die Information die ich erhalten habe. Dies ist keine Rechtsberaung oder ähnliches!!!
    __________________________________________________________________________________
    Diese Aussagen decken sich teilweise, mit einigen Antworten hier und machen Sinn!


    Durchaus möglich, dass andere Finanzämter es anders sehen. Aber ich werde wie oben verfahren.
    Juristisch lasse ich es gerade von einem Rechtsanwalt prüfen, wie weit man Amazon belangen kann.
    Da können sie ihre AGB ändern soviel sie wollen.
    Bei mir käme dann eine Steuernachzahlung im hohen 5.-stelligen Bereich zustande.

    Und zu DAC7 selbst.

    Laut FA: Ohne Steuernummer und ohne Geburtsdatum geht es nicht. Diese werden zwingend benötigt.
    Was man jetzt daraus ableiten kann....... ?????

    In anderen Foren wird darüber auch heiß diskutiert. Und die ganzen Austritte könnten daraus abzuleiten sein.

    Meine Vermutung ist, dass die Viner, die den Fragebogen nicht ausfüllen, nicht gemeldet werden können. Eben wegen fehlenden Daten.
    Da Amazon diese aber benötigt und nicht selber in die Schussline geraten will, werden alle Viner, die den Fragebogen nicht ausfüllen, ausgeschlossen.

    Wenn ich ein "neuViner" wäre, würde ich erst einmal abwarten. Insbesondere dann, wenn ich erst Mitglied ab der zweiten Jahreshälfte bin (siehe Punkt 4)


    Mal was am Rande. Wurde hier nicht von mydeals für das Vineprogramm geworben??
    Wieso kommt von dieser Seite nichts??
    Oder verwechsel ich hier etwas?
    GelöschterUser1375657's Profilbild
    Mit dem ständigen Anrufen bei irgendwelchen Finanzämter, schaufelt Ihr euch nur euer eigenes (unser) Grab.
    Schlafende Hunde sollte man nicht wecken. Wenn die was wollen, werden die sich schon melden.
    In Deutschland gibt es über 600 Finanzämter. Ruft am besten bei allen an und fragt wegen Vine.🙈

    Wer wirklich was handfestes wissen will muss das schriftlich machen, und um eine schriftliche Stellungsnahme bitten. Finanzbeamte bekommen schriftliche Richtlinien wie sie mit der aktuellen Gesetzgebung umzugehen haben. Großer Voreil wäre wenn ein Steuerberater diese Fragen schriftlich stellen würde.

    Anrufe und 4 Stunden Kaffeekränzchen beim FA könnt Ihr euch sparen. Solange Ihr nichts schriftliches und somit verbindliches in der Hand habt bleibt das Ganze spekulativ. (bearbeitet)
  12. al.exRNN's Profilbild
    So ich habe jetzt mal meine komplette Datenauskunft von Amazon erhalten und bin erstmal über das Chaos erstaunt. Die Datei war über einen Gigabyte groß und als Zip Datei.

    In dieser waren wieder viele Archive, alle auf englisch. Da kann man sich durch klicken.

    Man bekommt tatsächlich zu jeder "real" ausgelösten Bestellung die verfügbare Rechnung, mit Preis und MwSt.

    Zu allen Vine Bestellungen, die nicht in den Ordnern Bestellungen auftauchen, gibt es auch keine Rechnung. Es gibt aber einen extra Ordner für Vine. Dort ist eine Exel Tabelle enthalten, die alle Vine Bestellungen mit Bestellnummer, nur die Bestellnummer, ohne Bestelldatum oder Artikelinformationen, auflistet. Auch ein Preis, der immer mit n/A gekennzeichnet ist, gibt es tatsächlich nicht.

    Auch bei persönlichen Daten gibt es nur alle Lieferadressen, die ich jemals bei Amazon benutzt habe. Weder einen Geburtsort, noch Geburtsdatum. Sie wissen es also offiziell nicht!

    Diese Auskunft ist für mich wichtig und bestätigt meine Ansicht des Gesetz, dass Amazon tatsächlich die Daten aus dem Steuerformular von euch bekommen muss, um überhaupt etwas wirklich personengebundenes an Daten hat. Ohne die Daten, die im übrigen nur aus dem Steuerformular bezogen werden dürfen und von Amazon verifiziert werden müssen, kann Amazon nichts übermitteln. Amazon kann auch nicht einfach dort selbst Daten einpflegen, denn damit würden die sich strafbar machen.

    Auch gibt es keinerlei Auskunft über den Warenwert der Vine Bestellungen, stand jetzt! Ich könnte also noch nicht mal, mit den von Amazon mir gelieferten Daten, eine Selbstauskunft erstellen.

    Auch tauchen retounierte Vine Bestellungen nicht im Ordner Retoure auf, sondern nur Produkte, die tatsächlich auch erstattet wurden!

    Nur als Info hier für alle! (bearbeitet)
    Selina_K1's Profilbild
    Wie erhält man eine Datenauskunft?
  13. GelöschterUser1375657's Profilbild
    Bevor jetzt sich viele Vine-Tester vom Dach stürzen:

    Wenn Ihr das Formular direkt mit nein beantwortet (so wie es vorab von Amazon eingestellt ist), wird diese einfach bei Amazon gespeichert. Da wird nichts weitergeleitet. Da wird auch euer Name nicht überprüft. Ihr könnt da auch Fred Feuerstein reinschreiben. Ihr "bestätigt" lediglich das Ihr NICHT einen proffesionellen Service bei AWS MarketPlace oder AWS IQ anbietet. Ausser Ihr bietet einen proffesionellen Service bei AWS MarketPlace oder/ und AWS IQ an, dann solltet Ihr mit Ja weiter machen.

    Das Formular hat gar keinen Wert! Warum: Eine Versicherung an Eides statt muss vor einer dazu legitimierten Behörde erfolgen. Ist Amazon eine Behörde? Nein.

    Es gibt in einigen Bundesländer Ausnahmen: Hochschulen und Universitäten können eine Versicherung an Eides statt über die Eigenständigkeit der erbrachten Dissertation verlangen und abnehmen. Das war es dann auch.

    Schon der Absatz unten darunter: "Durch Eingabe meines Namens am gegebenen Datum bestätige ich, dass ich das Steuerformular im Bewusstsein der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Aussage unterzeichne."
    Der einzige der sich damit Strafbar macht ist Amazon. Die drohen mit Strafbarkeit.
    Das dürfen sie nicht. Das dürfen nur Behörden und Ämter. Es dürfte maximal stehen "Hiermit versichere ich, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind."

    Eine Versicherung des Eides benötigt mehr Inhalt als eine Frage, Antwort, Datum und Name. Ohne Anschrift und Geburtsdatum ist das mehr als nur ein Formfehler. Bei einer digitalen Versicherung des Eides ist das bestimmt noch umfangreicher. Stichwort Datenschutz, Hinweis über die Sicherheit der Datenübermittlung etc.. Und es müsste automatisch eine Kopie für mich zugänglich sein - natülich auch mit Hinweis wo ich diese finde.

    Fazit:

    Es kann natürlich sein das Amazon nur noch "proffesionelle" Vinetester" haben möchte (bzw. haben muss). Dann sind die Leute die die erste Frage im Formular mit nein beantwortet haben, theoretisch ab 31.12.2023 draußen. Das werden wir dann aber sehen.
    Warum?, findet Ihr in dem Post von mir von gestern:



    Um ein wenig Entspannung rein zu bekommen:

    Um die Meldepflicht DAC-7 zu erfüllen, muss Amazon auch die notwendigen Daten von den Nutzern haben.
    Keine Daten oder unvollständige, falsche Daten können nicht übermittelt werden. Das hat was mit der Schnittstelle(DPI/DAC7) zu tun. Es muss ein "amtlich vorgeschriebener Datensatz" übermittelt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern will keinen Datenmüll. So wichtig sind die Vine-Mitglieder nun dann auch nicht.

    Deswegen ist auch am 31.12.2023 Schluss, für diejenigen, die den Steuerfragebogen nicht ausgefüllt haben bzw. die, die nach dem 30. Oktober 2023 kommen und den Steuerfragebogen nicht ausfüllen wollen, kommen erst gar nicht rein.

    Die Plattformbetreiber müssen die meldepflichtigen Informationen grundsätzlich bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres (Meldezeitraum) erheben (heißt von seinen Vine-Mitglieder sammeln). Der erste Meldezeitraum beginnt am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2023. (deswegen hat Amazon die Sache zum bis Ende Oktober 2023 hinausgezögert)

    Die erhobenen Informationen sind danach bis zum 31. Januar des jeweiligen auf den Meldezeitraum folgenden Kalenderjahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Die erste Übermittlung für den Meldezeitraum 2023 ist somit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Januar 2024 durchzuführen. Die übermittelten Informationen werden nach der Entgegennahme vom Bundeszentralamt für Steuern bis zum Ende des Monats Februar (erstmalig bis zum 29. Februar 2024) an die anderen EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet.

    Und wer jetzt kommt und sagt, natürlich bekommt das Finanzamt an alle Daten: Ja natürlich, aber dafür muss das Finanzamt erstmal wissen, dass "Uschi Müller" im großen Stil Produkte testet. Die Kommunikationsrichtung ist dann andersherum.

    Ich vermute das alle Vine-Mitglieder (bis Eintritt 30.10.2023) die den Steuerfragebogen nicht ausgefüllt haben, nicht gemeldet werden (deswegen steht bei den Amazon Richtlinien nur 2023, und kein genaues Datum), sondern ab dem 31.12.2023 automatisch raus sind. Zur Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern fehlen einfach die notwendigen Daten/Informationen.

    Ich denke, Amazon wusste das von Anfang an, dass ab dem 01.01.2023 Daten übermittelt werden müssen. Man hat dort mit Absicht bis Ende Oktober 2023 so lange gewartet. Die wissen ganz genau, dass ab dem 01.01.2024 ein dramatischer Einbruch der Vine-Rezessionen stattfinden wird. Es geht nur ums Geld.

    Einzige Lösung für die Zukunft: Amazon und die Händler übernehmen die Steuern.
    Frost85's Profilbild
    Ich hab es jetzt auch einfach wahrheitsgemäß mit nein beantwortet. Wenn man über den Tooltip auf die Links klickt wird man sehen, dass beides nichts mit Vine zutun hat. Ich bin weder bei AWS Marketplace noch bei AWS IQ registriert.

    Auf das, was Amazon am Ende übermittelt oder auch nicht habe ich unabhängig von dem Fragebogen eh keinen Einfluss. Wenn sie mehr oder andere angaben brauchen, sollen sie halt einen vernünftigen Fragebogen bauen, in dem ich keine Falschangaben machen muss.

    Natürlich zur Sicherheit noch einen Screenshot gemacht.

    Ob ich dann zum 31.12.23 raus bin oder nicht, ist mir eigentlich egal. Für mich ist das Thema Vine so oder so durch. Die Intransparenz seitens Amazon ist nicht in Ordnung und im Zweifel sind mir die paar brauchbaren Gratisartikel den ganzen Aufwand und Stress nicht wert.
  14. Ruheia's Profilbild
    Ich habe mir jetzt in den letzten paar Tagen viele Gedankengemacht und versucht, die Situation mal für mich zu analysieren und niederzuschreiben.
    (Sorry, ist ein bisschen länger geworden)




    Punkt 1: Allgemeine Situation

    So wie ich das sehe bin ich nach 6 Monaten erstmal nur Besitzer der Produkte (zu deren Wert mach ich mir dann unter Punkt 4noch ein paar Gedanken). Ich habe mich verpflichtet, die Produkte nach 6Monaten entweder zu vernichten oder anderweitig „aufzuheben“. Ein Nachweis der Entsorgung wurde von Amazon nicht gefordert und von mir dadurch auch nicht dokumentiert! Den Erwerb am Eigentum hat Amazon durch den damaligen Zusatz, dass ich die Produkte Dritten nicht zugänglich machen darf, ausgeschlossen. So waren die Vereinbarungen als ich begonnen habe! Für Änderungen dieser wäre dann erst mal eine geordnete Nutzungsänderung notwendig, die dann ab dem anzugebenden Zeitpunkt X gültig ist. Die Spielregeln rückwirkend zu verändern, sollte rechtlich nicht möglich sein. An alle damals geforderten Punkte habe ich mich bis heute gehalten und fühle mich daran auch erst mal gebunden.

    Eine Anpassung der Nutzungsbedingungen ist, übrigens laut eigener Niederschrift von Amazon, den Teilnehmern schriftlich per E-Mail mitzuteilen. Eine E-Mail habe ich von Amazon dazu aber nicht erhalten. Ergo gelten die alten Bedingungen weiter! Diese stehen so auch noch in den FAQ.

    Die jetzige, wohl geänderte Fassung der Nutzungsbedingungen enthält kein Datum und keine Versionsnummer, nach dem Motto Version X vom 01.01.9999. Das wäre meiner Meinung nach zur Transparenz aber notwendig und ggf. zur Gültigkeit, rechtlich vorgeschrieben!?

    Die Frage, die ich mir stelle: Wenn Amazon oderbesser, der entsprechende Händler, jetzt beschließt, seinen Eigentumsanspruch aufzugeben, bin ich, als der momentane Besitzer, dann automatisch der neue Eigentümer? Wie gesagt, dass wäre die Situation nach alten Nutzungsbedingungen.

    Ich habe mich mit Teilnahme am Vine Programmdarauf eingelassen, die Produkte nutzen zu dürfen und über meine Erfahrung zu berichten. Einen Rechtsanspruch auf eine Bewertung gibt und gab es nicht. Schreibe ich nichts zum Produkt, so werde ich einfach von Vine ausgeschlossen. Punkt! Bin ich damit dann Dienstleister im eigentlichen Sinne? Keine Partei hat hier Rechtsanspruch auf Erfüllen irgendeines Vertrages.

    Ich habe die Rezensionen also geschrieben(gilt auch nach den neuen Nutzungsbedingungen), um im Vine Club als Mitglied zu bleiben und nicht, um im Gegenzug das Produkt behalten zu dürfen! Was passiert denn, wenn ein Produkt zurückgefordert wird? Bekommt man da irgendeinen „Ersatz“? Oder wird die Rezension nicht veröffentlicht? Geschrieben habe ich sie je eh schon, also die "Arbeit" habe ich mir gemacht. Somit zählt das Argument Produkt als Gegenleistung für die Bewertung eigentlich nicht. Das wäre ungefähr so, als wenn mein Arbeitgeber sagt, mach du mal deine Arbeit, ich bezahl dir auch Geld dafür, kann es aber innerhalb 6 Monate wieder zurückfordern und du hast umsonst gearbeitet. Wer lässt sich darauf bitte ein?

    Für mich war die Teilnahme eher so zu sehen, wie wenn ich mich in einem Verein verpflichte, eine gewisse Anzahl an Stundenabzuleisten, statt eines Mitgliedsbeitrages zu zahlen. Mach ich das nicht, flieg ich raus. Gegenstände zur Erfüllung des Vereinszweckes werden gestellt und können dauerhaft bei den Mitgliedern aufbewahrt und von denen genutzt werden.
    Das bringt mich direkt zu...


    Punkt 2: Gewinnabsicht

    Der Hinweis mit den Influencern passt hier meiner Meinung nach nicht. Influencer testen mit einer Gewinnabsicht. Sie versuchen damit Klicks auf ihrem eigenen Kanal zu generieren, um damit Umsatz zu machen. Wir testen aus Interesse an den Produkten, der Technik oder aus einfacher Neugierde und manche ggf. mit der Absicht, das eine oder andere Produktweiterhin nutzen zu dürfen. Uns sind die Klick-Raten und die damit generierten Gewinne aber egal! Wegen der drohenden Rückforderung innerhalb der ersten 6 Monate habe ich z.B. keine Ware bestellt, die ich brauche, sondern das, was mich interessiert hat und auf das ich auch verzichten kann. Nichts wäre ärgerlicher, wenn ich z.B. ein in den Fliesen verbohrtes Regal wieder abbauen und zurückschicken müsste!

    Eine gewerbliche Tätigkeit hieraus abzuleiten ist in meinen Augen absurd. Ich habe keinerlei Möglichkeiten, meine Beiträge zu promoten. Geschweige denn, dass ich abrufen kann, welche Beiträge wie oft oder besonders gern gelesen wurden. Genau das wäre hier aber schon mal die Grundvoraussetzung. Keine Firma dieser Welt würde mit dem bei Amazon Vine vorzufindenden Gegebenheiten lange überleben bzw. Geschäfte machen. Wie gesagt, ein Influencer bekommt solche, und noch viel mehr Möglichkeiten von der Plattform, auf der er sich bewegt, zur Verfügung gestellt.

    Der Einzige, der hier gewerblich mit Gewinnabsicht handelt, ist eigentlich Amazon.

    Amazon stellt also die Plattform und behält sich alle Rechte vor. Damit stellt sich Amazon als Vermittler zur Verfügung und lässt sich dafür wohl auch noch von den Händlern, die die Ware zur Verfügung stellen, bezahlen. Das sollte dann ja auch von Amazon korrekt versteuert sein!



    Punkt 3: Rechnung

    Eine ordentliche Buchführung meinerseits bedingt eine ordentliche Rechnung von Amazon. Diese liegt mir nicht vor bzw. wenn, dann mit Betrag von 0€. Richtig wäre hier das Ausweisen des Betrages von X€ – Rabatt von 100% ergibt Wert 0€.

    Auch beim Abrufen meiner Bestellungen wird der Betrag von 0€ angezeigt.

    Ebenso, wenn ich meine Daten bei Amazon anfordere. In der „JSON-Datei“ (keine Ahnung, wie man die ordentlich formatieren kann)werden Beträge nur mit 0€ angezeigt.



    Punkt 4: Der Warenwert

    Sollte es so weit kommen, so ist der Wert der Ware denke ich das größte Problem. Hier sind eigentlich 3 Werte zu ermitteln, was im Nachhinein und im Allgemeinen gar nicht so einfach bzw. unmöglich ist.

    1. Der Mondpreis

    Das ist in meinen Augen der Wunschpreis, den sich der Händler wünscht und nicht der Warenwert. Gerade bei neuen Artikeln ist der fast immer höher angesetzt, als er später tatsächlich ist. Das hat meiner Meinung nach Methode, um durch die Tester rauszufinden, was der Kunde bereit ist zu bezahlen. Entsprechend wird der Preis dann angepasst. Diesen Mondpreissehe ich bei der Bestellung aber zum Teil gar nicht. Er bildet eben auch Garantie, Rücksendung und weiteres mit ab und kann meiner Meinung nach nicht zur Wertermittlung herangezogen werden. Bestes Beispiel war ein einfacher Hundenapf aus Edelstahl, der mit über 3000€ (in Worten dreitausend!!) angesetzt war. Oder ein Kamerasystem, welches ich damals für irgendetwas um die 200€ gekauft (und bezahlt) habe, dass ein paar Wochen später dann mit über 26000€ (in Worten sechsundzwanzigtausend) bei Amazon angeboten wurde! Da stand dann tatsächlich drüber, „Sie haben das Produkt am … gekauft“! Wenn ich also einen Legostein für 10000€ anbiete, dann ist er das noch lange nicht wert! Schon gar nicht, wenn ich ihn dann für 0€ oder 1€ verkaufe! Andersrum kann ich eben z.B. auch nicht den ursprünglichen Preis einer Ware bei der Steuererklärung absetzten, sondern nur den, der auf meiner Rechnung steht und den ich letztendlich bezahlt habe. Im Falle des Legosteins eben 0€ oder 1€.

    Was mir bei den Amazon Angeboten übrigens fehlt ist die Möglichkeit die Preisschwankungen abzurufen. Ähnlich wie man das von Vergleichsportalen kennt. Ist aber wohl nicht im Interesse von Amazon.

    2. Der Wert nach 6 Monaten.

    Keine Ahnung, wie der ermittelt werden soll. Ggf. ist die Ware durch den Test eben schon beschädigt oder hat zumindest seine normale Lebensdauer eingebüßt, was sich direkt auf den Wert der Ware auswirkt. Es ist eben ein Unterschied, ob ich ein Produkt normal verwende, oder ob ich es teste. Teilweise habe ich auch Produkte aufgeschraubt und das Innenleben begutachtet, oder Produkte in den gerade noch zulässigen Grenzbereichen betrieben.

    3. Der Straßenpreis.

    Das ist genau so schwierig wie der Wert nach 6Monaten. Teilweise erhält man Produkte, die in Deutschland gar nicht gehandelt oder betrieben werden dürften. Nicht gehandelt da z.B. keine Anleitung in Deutsch beiliegt und nicht betrieben, da zwingend vorgeschriebene Prüfzertifikate wie CE-Kennzeichnung fehlen oder die Teile schlichtweg nicht der VDE-Norm entsprechen (z.B. fehlende Schutzleiter trotz berührbarer Gehäuseteile aus Metall). Solche Teile haben in Deutschland eigentlich automatisch den Wert 0€.



    Fazit:

    Das ganze Konstrukt ist nicht transparent aufgebaut. Von mir als Privatperson, die das als Hobby betrieben hat, kann erstmal keiner erwarten, dass ich das alles durchblicke und ggf. daraus Pflichtenableite. Wie von vielen schon geschrieben, wissen hier selbst Profis nicht mit umzugehen bzw. kommen widersprüchliche Aussagen.

    Wenn ich alle Punkte hier richtig interpretiere, bräuchte man zur Klärung des Sachverhaltes wohl eine Mischung aus Rechtsanwalt (Punkt 1 & 2) und Steuerberater (Punkt 3 & 4).

    Einfach alles auf die Nutzer abzuwälzen, kann hier nicht die Lösung von Amazon sein. (bearbeitet)
    Muhdimaeh's Profilbild
    Das traurige ist, Amazon macht es sich so einfach. Das sieht man bereits daran, dass die Änderung zu dem Steuerfragebogen still und heimlich in den FAQ erfolgte, aber keine Mail oder wenigstens Nachricht. Die Nachricht der „freundlichen Erinnerung“ hingegen taucht immer noch fehlerhaft als neu auf. Ich kann deinen Gedanken folgen und beipflichten, doch Amazon wird das total egal sein. Siehe die Antwort an den anderen Nutzer „Rücksendung entbindet nicht von Meldung oder Steuerpflicht“, dabei wäre hier die behauptete Gegenleistung ganz eindeutig nicht gegeben nicht nur fraglich… das nimmt alles so lächerliche Formen an
  15. GelöschterUser2449348's Profilbild
    So und dann möchte ich als Alt-Viner natürlich auch zu den Änderungen ab 01.01.2023 Stellung nehmen. Dies ist keine Rechtsberatung aber wenn ihr Abseits des gerade spielenden Panikorchester mal meine Worte überdenkt, dürfte mit logischem Menschenverstand gesehen vieles klarer werden.


    DAC7 tritt zum 01.01.2023 in Kraft, was mir auch bekannt war ebenso wie der Inhalt dessen. Was mir bis zum 30.10.2023 nicht bekannt war, ist das Amazon hier VON SICH aus die Einschätzung vornimmt das ich nicht mehr ein den hauseigenen AGBs unterliegender Produkttester bin , sondern ab sofort ein Dienstleister der den gesetzlichen Bestimmungen zu folgen hat. Dies hat unsere Rechtsbeziehung , die Amazon und ich hatten und haben signifikant verändert. Da es in Deutschland GsD nicht möglich ist rechtsbeziehungen einseitig zum Nachteil eines anderen zu ändern, hätte mich Amazon darauf aufmerksam machen müssen und dies ab dem 01.01.2023 ( Gültigkeit von DAC7 ), da nur Amazon, weder ich selbst noch das Gesetz , entschieden hat, ich wäre jetzt Dienstleister.

    Da dies unterblieben ist, bin ich rein rechtlich ( nur darum geht es nüchtern betrachtet) , nicht dafür steuerlich haftbar zu machen was sich aus der neuen DAC 7 Richtlinie ergibt. Man hätte mir die Möglichkeit geben müssen, diese Abänderung der Rechtsbeziehung abzulehnen und aus dem Programm auszutreten. Das zumindest die Rechtsabteilung von Amazon meinen Gedanken teilt, erkennt man daran das keine steuerlich verwertbaren Daten bereitgestellt worden sind. Weder sind Rechnungen erstellt worden, Wertermittlungen für erhaltene Produkte beziffert worden noch steuerliche Daten ( Tax Values ) in erstellte Listen eingepflegt worden. Dies wäre aber nach gesetzlichen Masstäben Pflicht von Amazon gewesen, damit wir Tester gemäß DAC7 Richtlinie handeln könnten. Nicht ich als Tester, auch nicht das Finanzamt sind verpflichtet Restwertermittlungen anzustellen oder ins Blaue hin zu dokumentieren um der eventuellen steuerrechtlichen Prüfung genüge zu tun. Ebenfalls ist wie in meinem vorherigen Betrag bereits erwähnt nie geklärt worden, bis heute nicht, ob eine pauschale Besteuerung stattgefunden hat, die unweigerlich dazu führt dass eine steuerrechtliche Bewertung nicht mehr erfolgen kann und darf.

    Diese Belege und Unterlagen muss ganz allein Amazon zur Verfügung stellen und hat dies aus welchen Gründen auch immer nicht getan oder versäumt was wiederum die 0 Werte erklärt. Und 0 von 0 ist 0 , sogar im deutschen Steuerrecht.

    Oder glaubt jetzt wirklich jemand ernsthaft das Amazon noch irgendwo eine Schwarzliste mit tatsächlichen Artikelangaben und Euro Werten im geheimen digitalen Tresor hat, die so geheim gehalten werden das sie uns nicht mal über die eigene DSVGO Auskunft übermittelt werden? Ich traue Amazon viel zu und habe in unserer 20 jährigen Beziehung auch schon viel erlebt aber das glaube selbst ich nicht.


    lange Rede , kurzer Sinn: ich für meinen Teil lehne mich ganz entspannt zurück da hier von Seiten Amazons so viele Versäumnisse und auch Rechtsbrüche ( wir sind eben nicht in den USA) begangen worden sind, die mir als kleiner Tester überhaupt keinen Handlungsspielraum ermöglichen. Die fehlenden Informationen, die fehlenden Aufklärungen wie auch das einseitige ändern der AGBs spielen mir da nur zusätzlich in die Karten.
    Ich für meinen Teil fülle weder den Steuerbogen aus ( damit stimme ich ja direkt oder indirekt der Änderung der Rechtsbeziehung zu, über die ich nie offiziell informiert worden bin) , noch melde ich von mir aus etwas dem Finanzamt. Sollte das Finanzamt auf mich zu kommen, werde ich alle mir zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten plus denen ich selbst anfordern konnte über einen Rechtsanwalt an das Finanzamt zur Prüfung weiterleiten, das sollte selbstverständlich sein.

    Da ich wie gesagt mit der Änderung der Rechtsbeziehung und dem einstufen als Dienstleister mit den entsprechenden Konsequenzen und Bestimmungen nicht einverstanden bin, werde ich auch selbstverständlich das Programm vor dem 31.12.2023 verlassen ( auch das sollte selbstverständlich sein).
    ratzekind's Profilbild
    Ich glaube, damit gibst Du den meisten von uns hier ein bisschen Erleichterung mit auf den Weg. Meinst Du, auf Basis dessen, was Du schriebst, dass es ratsam ist, selbst auszutreten, oder einfach abzuwarten, ob und wie Amazon uns herauswirft (fehlender Fragebogen = Teilnahme wird von Seiten Amazon beendet)? Letztlich nicht groß relevant, wenn man ohnehin aufhören möchte.
  16. moemos's Profilbild
    . (bearbeitet)
    Donpepone's Profilbild
    Vine bestellungen oder die komplette bestell Übersicht wo auch normale artikel sind
  17. GL1800's Profilbild
    Hallo erstmal,
    ich verfolge die Diskussion hier schon seit Beginn mit und würde gern zu den MONDPREISEN etwas anmerken. Jemand hatte hier ja mal zu den AGB's von den Händlern etwas verlauten lassen.
    - Die Händler schreiben ja die kostenlos den Vinern zur Verfügung gestellten Artikel als Betriebsausgaben von der Steuer ab.
    - Der Händler muss an den Plattformbetreiber (der hier Vermittler zu den Vinern ist), auch eine bestimmte Gebühr für jeden Artikel bezahlen.
    - Je höher der angezeigte Phantasie- bzw Mondpreis ist, desto mehr "Abschreibung/Gewinn" können die Händler damit erzielen.

    So schlägt er also einfach auf den normalen VK-Preis das doppelte drauf und gibt dann 30-50 % Rabatt darauf.
    So kann ER, die kostenlos zur Verfügung gestellten Artikel VOLL absetzen, aber leider wird der überzogene Mondpreis dann den Vinern nun voll von Amazon angerechnet.

    Soll von mir nur mal so als Anmerkung zu den Mondpreisen dienen, warum die so "hoch" ausfallen. Der Händler wäre ja blöd, es nicht so zu machen.

    (Sorry, aber mit der Forumsstruktur hier komm ich nicht so zu recht)
    _Gr4u_'s Profilbild
    Das dürfte nicht allzu überraschend sein.

    Allerdings, sollte sich die Steuerpflicht, die über die Schenkungssteuer hinaus geht, für die Tester als definitiv bewahrheiten, kann das prinzipiell jeder Kleinunternehmer/Freiberufliche auch nutzen bzw. die Preise damit realistischer gestalten. Unentgeltlicher Produktempfang unter 800,- Euro ist sofort eine 100% Abschreibung. Das heißt, das Produkt ist erstmal 0,- Euro Wert als Betriebsvermögen. Bei der Entnahme wird ein Wert generiert, der zu versteuern ist. Wenn das Produkt, bei Privatentnahme also weniger wert ist, zählt dieser Teilwert für die Entnahme (plus ggf. Abnutzung und so). Wenn das Produkt im Wert steigt, kann aber natürlich auch die Steuerlast steigen.

    Wenn das Produkt verkauft wird, zählt der Verkaufspreis als zu versteuern (macht aber eigentlich nur B2B Sinn). Wenn das Produkt nachweislich verschrottet wird... ist es halt weg (es sollte aber natürlich so erfolgen, dass plausibel eine private Nutzung ausgeschlossen ist). Beim Verschenken muss man über 35,- Euro aufpassen. Beim Verlosen geht's auch über 35,- (deswegen verlosen die Youtuber ihren Kram auch so gerne).
    Macht man das Ganze gewissenhaft und plausibel, sind die gewerblichen Voraussetzungen erfüllt, man zahlt realistische Steuern und kann Schrott auch aussortieren = mehr Kontrolle über das Geschehen. Das FA kann dann eigentlich nur unterstellen, dass man die Produkte sofort privat verwendet/entnommen hat, aber das kann man mit entsprechend vernünftigen Rezensionen und zeitnahen Privatentnahmen entkräften.


    Als reine Privateinahme, ganz ohne Gewerbe/Freiberuf sieht es dagegen tatsächlich nicht so toll aus, da mit dem wirtschaftlichen Eigentum für das FA wohl quasi sofort Gewinn generiert wird, was man hier so liest. Man kann es in der Erklärung natürlich anders angeben, am besten über einen Steuerberater, aber ob das so akzeptiert wird... Keine Ahnung. (bearbeitet)
  18. Hips100's Profilbild
    Ich habe den Vormittag damit verbracht, mir Infos einzuholen. War zuerst beim Finanzamt, wo mir keiner was dazu sagen konnte. Nachdem ich die Frage, ob wir außer den Artikel auch Geld erhalten, verneinte, wusste die Dame auch nicht weiter, gab mir eine Telefonnummer einer Mitarbeiterin, die vielleicht mehr weiß. Aber auch da die gleiche Frage nach Geld und dann wusste auch sie nicht weiter, verwies mich aber an eine weitere Mitarbeiterin. Dieser schilderte ich das Ganze, ließ sich auch ausreichend informieren, konnte mir aber auch nichts sagen, versprach jedoch, sich zu informieren und mich nächste Woche zurück zu rufen. Naja, hoffe, dass ich nächste Woche mehr erfahre. Es ist wirklich extrem schwierig, genaues zu erfahren. (bearbeitet)
    ImmerGerneWein's Profilbild
    Ich hatte auch mehrmals bei meinem Finanzamt angerufen und gefragt.
    Die Antwort war im Grunde genau so.

    Sie fragten ob Geld fließt, Affiliate-Link / Provision oder ob ich die Artikel verkauft habe.
    Nachdem ich alles verneint hatte waren beide Mitarbeiter sozusagen ratlos.
    Selbst als ich sagte, dass die Artikel eventuell ( oder eher wahrscheinlich ) als Sacheinnahmen zu versteuern sind, konnten sie mir keine weitere Auskunft geben, da sie es einfach selber nicht wissen.

    Diese Angelegenheit ist scheinbar so selten und speziell, dass offensichtlich der durchschnittliche Mitarbeiter im Finanzamt davon keine Ahnung hat.
  19. Andreas_S.6Q2's Profilbild
    Sind das nicht drei verschiedene (wenn auch zusammenhängende) Themen ?
    1. Steuerpflicht
    2. Meldepflicht
    3. Eigentumsverhältnisse

    Was ich bisher recherchiert habe:
    zu 1: Amazon versucht das als Schenkung zu verkaufen (da gibt es hohe Freibeträge), dem wird sich aber kein Jurist anschließen. Stattdessen ist das eher als verkappter Werkvertrag zu werten (Das Werk ist die Rezension, die Bezahlung erfolgt in Form von Sachleistungen z.B. kostenfreier Nutzung bzw. ggf. Übereignung)
    Der Nutzen daraus ist aber grundsätzlich zu versteuern (heisst aber nicht unbedingt, dass dabei der Mondpreis angesetzt wird).
    [edit] Alternativ könnte auch Amazon den Artikel mit 30% pauschal versteuern, dann ist der Tester aus der Nummer raus, jedenfalls bis zu einem Gesamtwert von 10.000 Euro. Macht Amazon derzeit aber nicht. [/edit]
    Wie man das versteuern muss, hängt davon ab, ob man als Privatperson oder Gewerbetreibender handelt. Als Privatperson muss man das in der Steuererklärung Anlage SO unter "Einkünfte aus sonstigen Leistungen" angeben. Wenn man zusammen mit anderen solchen Einnahmen (z.B. privaten Provisionen etc.) unter der Freigrenze (nicht mit Freibetrag verwechseln!) von 256 Euro bleibt, wird das für die Steuerberechnung nicht berücksichtigt. (§22Nr.3 EStG)
    Eine intensive Aktivität kann als gewerblich eingestuft werden und dann wird das viel komplizierter bis hin zur Umsatzsteuerpflicht.

    zu 2: Was aktuell hochkommt, ist keine neue Steuerpflicht, sondern Meldepflichten für die Plattformbetreiber. Im Klartext: Dadurch will man aufdecken können, wenn nach Punkt 1) zu zahlende Steuern nicht gezahlt wurden.
    Eine EU-Richtlinie selbst hat noch keine direkte Auswirkung, in Deutschland wurde am 20.12.2022 ein ziemlich kompliziertes Gesetz zur Umsetzung der EU Richtlinien verabschiedet.
    Das legt dann fest, welche Anbieter die Plattformen melden müssen, und welche z.B. nicht. Zu den Ausnahmen gehören beispielsweise die Angestellten von Amazon, staatliche Institutionen und Wertpapiergesellschaften (die dem Körperschaftssteuerrecht unterliegen). Auch "Anbieter" die weniger als 30 Transaktionen pro Jahr UND GLEICHZEITIG einem Umsatz unter 2000 Euro haben, müssen nicht gemeldet werden.
    Wie das jetzt auf VINE übertragen werden kann und praktisch umgesetzt werden kann ist ziemlich offen und erklärt wohl das panische Chaos mit dem Tax-Fragebogen, das man aktuell erlebt.

    zu 3: Die Eigentumsverhältnisse sind rechtlich auch ziemlich unklar.
    Da unterscheidet das VINE-Programm aber auch:
    a) Produkte von Amazon selbst: Da gelten keine 6 Monate, das Eigentum geht auf den Besteller mit Übergabe an den Transporteur über. Selbst wenn der Besteller die Sendung gar nicht zugestellt bekommt, ist er Eigentümer geworden.
    b) Produkte eines Dritten, die über Amazon für die Tests zur Verfügung gestellt werden: Hier kann Amazon selbst das Eigentum gar nicht übertragen, sondern nur der Auftraggeber (möglicherweise aus China) ... darum flüchtet man sich in juristisch schwammige Begriffe wie "darf man behalten, wenn innerhalb von 6 Monaten nicht rückgefordert wird") ... nach §958 BGB in Verbindung mit §959 BGB ist beispielsweise ein Eigentumserwerb denkbar.

    Alles in allem scheint das wohl ein ziemlich schwammiges Gebiet zu sein, in dem man bisher ziemlich pragmatisch unterwegs war und nun unter dem Druck von konkretisierten rechtlichen Anforderungen panisches Chaos entsteht.

    Das waren jetzt ziemlich lange Ausführungen, aber ich hoffe, es hilft dem ein oder anderen, die Situation besser einzuordnen. (bearbeitet)
    _Gr4u_'s Profilbild
    Was für mich auch nicht ganz schlüssig ist: bei eBay/Kleinanzeigen/etc. ist die Plattform nur der Ort des Geschehens. Ware und Bezahlung laufen zwischen Verkäufer und Käufer. Fertig.
    Auch bei Amazon Marketplace. Das läuft zwar treuhänderisch, aber am Ende landet das Produkt beim Käufer und der Gegenwert beim Verkäufer (abzüglich Gebühr). Beides zur freien Verfügung.


    Bei Vine übernimmt ja quasi der Händler die Rolle des Käufers und "bezahlt" mit dem Produkt (oder vielleicht auch nicht?) und der Gebühr an Amazon (Plattformnutzung). Die Gegenleistung (Rezension) erhält aber nicht der Käufer (Händler), sondern Amazon (die Plattform). Amazon hat die annähernd freien Verfügungsrechte an der Rezension. Der Käufer (Händler) hat effektiv nix. Er kann die Rezension vermutlich nicht mal auf anderen Plattformen nutzen.

    Wir als "Verkäufer" geben Amazon also eine Art Dienstleistung ohne direkten Gegenwert (außer dem Fortbestand der Mitgliedschaft) und erhalten vom "Käufer" (Händler) ein Produkt, ebenfalls ohne direkten Gegenwert, was ja dann steuerfrei wäre.

    Hab ich da nen Denkfehler? Oder ist das eine Konstellation, die einen normalen Geschäftsmodell entspricht? (bearbeitet)
  20. Dennis_S.'s Profilbild
    Die ersten Vine Mitglieder in der Facebook Gruppe haben Ihre ersten Bescheide und die gemeldeten Daten werden voll auf das Einkommen angerechnet ~42%. Jetzt müssen wir richtig blechen für unseren China Schrott...
    Hoffen wir mal das bald jemand dagegen klagt und eine höhere Instanz das neu würfelt. (bearbeitet)
    Onyx.Prime's Profilbild
    Ich habe mir gerade mal den besagten Post angeguckt. Lieber du hättest vielleicht noch das ein oder andere erwähnen sollen anstatt einfach so aus dem Stehgreif heraus ohne Hintergrundwissen etwas zu posten. Die Dame scheint im großen Stil die Vine Artikel verkauft zu haben, wieso sollte man sonst sämtliche Accounts (eBay, Kleinanzeigen, Momox etc) löschen lassen und selbst PayPal nicht mehr nutzen. Zumal der ganze Beitrag sowieso ziemlich dubios erscheint.

    Im übrigen hat die nichts vom FA bekommen sondern ihr Steuerprogramm hat was ausgespuckt aufgrund ihrer Selbständigkeit was jetzt erstmal nichts mit Vine zu tun hat. Sorry aber dein Beitrag ist hier überhaupt nicht relevant (bearbeitet)
  21. sunny147a's Profilbild
    Ich würde mal vermuten, dass es tatsächlich das Sinnvollste ist, erstmal abzuwarten, bevor man sich verrückt macht.

    Generell ist es so, dass bei Produkttestern eine fiktive Entnahme aus einem Gewerbebetrieb für private Zwecke unterstellt wird. Somit sind die erhaltenen Produkte nach Rezension zu bewerten, also nach einem entsprechenden für die Rezension notwendigen Gebrauch. Damit sollten schonmal alle Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel, Getränke, usw. entfallen. Eigentlich auch Kosmetik. Jedenfalls aber alles, was einmalig nutzbar ist. Ebenfalls fallen defekte, nicht nutzbare Artikel raus, was allerdings sicherlich nachzuweisen ist.

    Der Eigentumsvorbehalt von 6 Monaten ist bei Gebrauchsgegenständen nicht unbedingt relevant, da der Besitzer das wirtschaftliche Eigentum hat und somit auch den Artikel nach Test privat zur Verfügung stellen und nutzen kann. Ich denke daher, dass die 6 Monate nicht unbedingt Relevanz bei der Preisermittlung haben. Relevant ist da nur, dass der Artikel gebraucht ist und dafür keinerlei Garantieansprüche gelten. Dadurch ist er weniger wert als der VK-Preis. Ein Abschlag ist also durchaus plausibel.

    Die fiktiv entnommenen Sachwerte sind dann eigentlich mit Umsatzsteuer, Einkommensteuer und bei Überschreiten der Freigrenze mit Gewerbesteuer zu versteuern. Um Umsatzsteuer zu vermeiden, wäre es evtl. - jedoch erst, wenn die genaue Sachlage bekannt ist - durchaus sinnvoll, ein Kleingewerbe anzumelden. Dies funktioniert aber nur, wenn die Sachwerte < 17.500 € sind. Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500 € an. Unterschreitet man diese beiden Grenzen und macht das so, würde lediglich Einkommensteuer fällig. Das bedeutet, dass von den Sachwerten Steuer in Höhe von 30-42% (je nach individuellem Steuersatz) anfällt. Allerdings müsste man dann innerhalb der gesetzlichen Fristen eine Steuererklärung für 2023 einreichen, bevor das Finanzamt sich einschaltet. Hier macht es also durchaus Sinn, wenn Amazon weitere Infos bekannt gibt, danach einen Steuerberater aufzusuchen.

    Fraglich wäre aber dann auch noch, ob man in dem Zusammenhang auch entstandene Kosten geltend machen kann. Beispielsweise für Strom, Lagerungs-, Entsorgungs- und Fahrtkosten, sowie Internetanschluss, PC/Handy/Laptop, usw.

    Wer seine Produkte nicht verkauft, dürfte am Ende dann aber max. von diesen Problemen ausgehen. Die Viner die auch munter bei ebay & Co. verkaufen, werden vermutlich das ein oder andere zusätzliche Problem bekommen, vor allem, wenn sie die Grenzen reißen.
    pfuiDealz's Profilbild
    falsch, kleingewerbe darfste maximum 22000 euro umsatz haben.... Und die Gewerbesteuer fällt erst bei 24500 Euro Gewinn aus dem Gewerbebetrieb an.....

    Und weiter unten in deinem Text schreibste das hier
    raglich wäre aber dann auch noch, ob man in dem Zusammenhang auch entstandene Kosten geltend machen kann. Beispielsweise für Strom, Lagerungs-, Entsorgungs- und Fahrtkosten, sowie Internetanschluss, PC/Handy/Laptop, usw.


    tja dafür haste in deinem gewerbe ja so wie ich nebenbei halt nur ca. 3000 euro umsatz... im jahr, abzüglich aller Ausgaben kommt 0 raus.... einfach paar Sachen anschaffen damit man gegen 0 kommt...


    Aufpassen, musste aber wenn deine Gewerbeeinnahmen höher ausfallem als dein angestelltelohn... Dann musste darauf sogar noch krankenkasse usw,. zahlen.. Kleingewerbe heisst ja weniger einkommen als im Hauptjob...
    Haste jetzt nur nen 520 euro job und bist beim ehemann mitversichert, und holst dir von amazon waren im wert von 5000 Euro.. dann ist deine Familienversicherung futsch und darfst nachzahlen... usw.. weil mehr wie 520 euro verdient hast...

    Jedes cashback, jedes Geschenk das ähnlich Bargeld ist auch 'Waren zum testen wie Gratis testen, geld zurück garantie usw.. muss angegeben werden wenn es mehr als 200 euro im jahr sind... Gesetze eben

    und ich habe Ahnung, mache eine Umschulung zum Immobilienkaufmann und wir müssen alles wissen, weil wir beim steuerberater mti diesem beruf auch arbeiten könne und auch im finanzamt usw.. höchster kaufmännischer Beruf in Deutschland...
  22. cRanKyHeRo's Profilbild
    Also ich denke Amazon bzw. der Support ist jetzt sehr im Stress. Ich hab einen eDampfer reklamiert. Das erste mal nach über 10 Jahren wurde ein Foto verlangt und es wurde patzig geantwortet. Gerne hab ich das natürlich gemacht. Da die Dampfe über 100 € gekostet hat. Diese wurde jetzt gestrichen. Das war der letzte Artikel in meiner Liste. In diesem Jahr alleine über 500 Produkte. Viel Schrott aber auch einige Highlights.

    Ich will da nicht auf Amazon einhacken. Jahre lang war man Glücklicher Viner, man darf allerdings nicht vergessen das man auch noch Kunde war. Dies auch schon zuvor (vor der Vine Einladung). Ich hab vom ersten Tag an bei Amazon Zeugs bestellt. Über die Jahre haben wir uns immer mehr abhängig von dem Laden gemacht und fast den gesamten Lebensbedarf bestellt. Ich hätte mir hier einfach ein wenig mehr Transparenz gewünscht. Es muss doch sowas wie einen Presssprecher oder eine Pressestelle geben.

    Auch wenn man sich vehement weigert, so gibt es sicher einen Hauptverantwortlichen der die Vine Aktivitäten koordiniert. Man weigert sich hier einen Ansprechpartner zu nennen. Das ist natürlich schade. Ich denke da kommt nicht nur was auf uns zu. Das passt natürlich zum Riesen der auch nicht in DE versteuert und ein großer Nutznießer der Käuferschaft in Deutschland ist.
    GelöschterUser2443413's Profilbild
    Gleiches hier. Die wollten ein Foto inkl Name und Datum auf einem Zettel. Das musste auf dem gleichen Foto sein, dann kam eine mail das man innerhalb 3 Tagen eine Antwort erhält.
  23. moemos's Profilbild
    . (bearbeitet)
    letsdeal's Profilbild
    Das ist die Offizielle AMAZON Warnung, dazu gibt es etliche Einträge im Internet von den Medien und sogar hier auf My Dealz.

    Im Endeffekt sagt es, wenn du weiterhin von deinem Recht Gebrauch machst Artikel zurückzuschicken, egal ob defekt, nicht gefallen etc. wirst du von uns gesperrt, also dein AMAZON Konto ist den pfutsch.
  24. punktkommastrich's Profilbild
    Amazon oder der Hersteller des Produktes können die Steuern für euch nicht einfach übernehmen.

    Ihr habt ja einen Vorteil durch die Überlassung (ist wie beim Dienstwagen), und beim Dienstwagen kann auch nicht der Arbeitgeber Euren Steuervorteil dem Finanzamt "bezahlen".

    Es ist Euer Vorteil.
    Auch wenn Amazon oder der Hersteller irgendetwas ans Finanzamt überweisen, dann habt ihr selber immer noch den Steuervorteil.

    Das wird also so wohl nicht funktionieren ...

    (Bin kein Finanzfachman, ist nur meine Meinung und keine Rechtsberatung) (bearbeitet)
    Hips100's Profilbild
    Ja, man merkt, dass Du kein Finanzfachmann bist. Es ist aber tatsächlich so, dass die Viner nach einer Pauschalbesteuerung durch Amazon aus dem Schneider wären. Im Gegensatz zu Deinem Wunschdenken, nämlich, dass die Viner gefälligst zu bluten haben, geht es dem Fiskus im Falle von Produkttestern alleine um die Steuer. Hier ein Auszug:

    "Nicht immer fließt Geld. Häufig erhalten Influencer, Blogger usw. auch Produkte von Herstellern gratis. Einkommen muss nicht notwendigerweise aus Geld bestehen, auch solche Geschenke sind Einnahmen, die in der Regel versteuert werden müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen:

    • Der Hersteller, also der Schenkende, kann die Ware pauschal mit 30 Prozent versteuern. Das ist vorteilhaft für den Influencer. Achtung: Der Wert des Geschenkes darf 10.000 € nicht übersteigen. Zudem darf, falls ein Unternehmen dem Influencer mehrere Geschenke pro Wirtschaftsjahr gewährt, der Gesamtwert die 10.000 €-Schwelle nicht überschreiten. Tipp: Lassen Sie sich als Influencer die Pauschalbesteuerung der Ware vom Hersteller schriftlich bestätigen.
    • Das Geschenk ist sehr günstig. Liegt der Wert unter 10 €, gilt die Ware als Streuartikel und es gibt keine Besteuerung.
    • Sie müssen die Ware nach Test oder Gebrauch an den Hersteller zurückgeben. Auch dann ist keine Besteuerung fällig."
  25. VineyardOfDoom's Profilbild
    Hallo, ich habe in den letzten Monaten die spannenden Diskussionen zu DAC7 und Vine verfolgt. Hier meine Eindrücke:
    1) DAC7 ist ein Transparenzinstrument welches zur Durchsetzung bereits existierender Steuerpflichten dient. Nach dem Gesetzestext hätte man das merkwürdige Vinekonstrukt nicht zwingend DAC7 unterordnen müssen. Amazon.de hat uns aber vorsichtshalber zu Dienstleistern erklärt, was den früheren Erklärungen zum "Club der Produkttester" nicht entspricht, aber das juckt amazon.de so wenig wie unangekündigte AGB-Änderungen usw. Ist immer alles im Fluss und der Fluss folgt der Idee das amazon.de keinen Ärger bekommt und Profite macht: Ob wir Viner deshalb Probleme bekommen ist egal, aber ganz sicher werden sie sich keine Mühe machen und für Behörden Daten rekonstruieren: Nein, die Daten für die Guthaben z.B. werden sicher nicht für DAC7 abgesaugt. Zeitlich ist der Zusammenfall nur insofern kein Zufall als neue Gesetze gerne zum Jahreswechsel schlagend werden. Um es klar zu sagen und so wie der Gesetzestext zu DAC7: Wer das Formular nicht ausfüllt fliegt von den jeweiligen Plattformen. Fertig. Der Plattformbetreiber hat keine Pflicht und Autorität (!!!) diese Daten anderweitig zu beschaffen und weiterzuleiten. Theoretisch hat amazon.de genug Daten um jeden zu identifizieren - mit gewissen Unsicherheiten - praktisch wäre das weder machbar noch erlaubt. Laut meinem Datensatz haben die nicht mal mein Geburtsdatum und auch sonst gibt es Lücken: Alles rekonstruierbar bzw. hinreichend Ansatzpunkte für Detektivarbeit, wenn es die Befugnisse und Plichten sowie Ressourcen dazu gäbe, aber absolut nicht den strikten Anforderungen einer DAC7-Meldung entsprechend.

    2) Steuerpflicht: Eine ewige Diskussion mit vielen guten Argumenten welche man hoffentlich nie mit dem FA durchnehmen muss: Eigentum und Wert nach 6 Monaten? Wiederverkaufsverbot? Nicht existierende Garantien und Rechte die eine Wertbeimessung schwierig machen? Ein von mir befragter Finanzbeamter hat sich darüber den Kopf zerbrochen: Vine ist bzw. war ein exotisches Konstrukt und ganz sicher gilt nicht der fiktive, oft unbekannte, Neupreis der Testmuster (zwar scheinen es optisch meist Normalprodukte zu sein aber man muss per Rezensionsrichtlinien diesbezüglich von Einschränkungen ausgehen!) Im Zweifel müsste der Wert nach sechs Monaten für jedes Produkt recherchiert werden. Die abschließende Bemerkung des Beamten, mit Schmunzeln: "Amazon hat eh noch nie was gemeldet also..."

    Ein Graubereich und jeder der was anderes tönt: Wir hatten nie eine seriöse Basis für eine Versteuerung. Nach der Darstellung von Vine vor 2023 handelt sich um einen lockeren Club mit Gratismustern für Leute die immer schon gerne rezensiert haben und jetzt extra Futter für ihren Rezensionstrieb erhalten: Amazon wird etwaige Steuergeschichten sicher geklärt haben, hätte man annehmen können. Mit Verweis auf Wiederverkaufsverbot und Sechsmonatsfrist wurde früher auch eine Steuerpflicht verneint.

    3) Mit Ausfüllen des Steuerformulars hat man sich jetzt deutlich sichtbar gemacht, quasi die Hand gehoben. Dafür darf man weiter im Programm bleiben aber ohne zu wissen was steuerlich wie einzuordnen ist bzw. was amazon.de meldet. Das ist extrem mutig. Wer 2023 viel bestellt hat der kann nur hoffen nicht auf einen Beamten zu treffen der auch auf Offenlegung eventueller früherer Clubjahre drängt. Sogar wenn man Nebeneinkünfte angegeben hat ist man nicht raus, denn wenn die Zahlen gar nicht zusammenpassen wird man begründungspflichtig. Realistisch betrachtet wird amazon.de nicht jedes Produkt mit Neupreis melden, bzw. einige Sachen mit 0 wie das auch in den USA läuft. Aber man weis nichts sicher. 500 Produkte mit locker 5000 EUR wären jedenfalls ein fetter Marker im System und würden Überprüfungen auslösen. Und diese Zahlen dürften sehr viele locker alleine 2023 erreicht haben. Daraus folgen längst keine individuellen Steuerpflichten aber Argumentation und Dokumentation mit viel Arbeitsstunden kann man schon einkalkulieren.

    4) Wer Vine nicht auf ganz kleiner Flamme halten will - weit unterhalb von Gold übrigens - der wird ab 2024 in jedem Fall mit Steuern kalkulieren müssen. Auch wenn DAC7 sicher nicht gemacht ist um Viner zu durchleuchten sondern um Verkäufer festzunageln und auch die Finanzämter nicht scharf auf Viner sind - denn all die Grauzonen müssten für wasserdichte Bescheide erst ausjudiziert werden - steigen Aufwand und finazielles Risiko deutlich. Um es direkt zu sagen: Dazu ist das Zeug auf Vine nicht gut genug bzw. das System per se ist nicht vorteilhaft genug. Die Sachen sind nämlich meistens ganz nett aber wenn man ihnen jetzt einen individuellen monetären Wert beimessen müsste dann lohnt es sich nicht, weil redundant, weil nicht wiederverkaufbar, weil reine Luxusgadgets an denen man kurz Freude hat aber für die man nie Geld bzw. Aufwand einsetzen würde.

    Also nach derzeitigem Stand ist Vine nicht interessant, eher sogar riskant.
    I_dont_care's Profilbild
    Wirklich schön zusammengefasst Ich bin erstmal raus und genieße es ehrlich gesagt, dass nicht dauernd Pakete in der Wohnung rumliegen.
    Ich war erst seit Mitte 2023 dabei und werde bei der Steuer definitiv etwas angeben. Es sind einige Produkte dabei, die ich auch so irgendwann gekauft hätt und dafür zahle ich auch gerne die Steuern. Das 8. HDMI oder 5. Polyester-Hemd werde ich aber auch rausrechnen, weil diese weder einen geldwerten Vorteil darstellen, noch veräußerbar sind.
  26. Hips100's Profilbild
    Auch ganz interessant:

    Steuerberater
    Vinesucks's Profilbild
    Mega Interessant. Und entspannt die Lage ungemein.
    Also alles unter 10 Euro auch rausrechnen.
  27. Deal_Kapitän's Profilbild
    Ich habe mich entschlossen, meine Vine Bestellungen vorsorglich mal in einer Excel-Tabelle nach der im Screenshot gezeigten Logik zu dokumentieren.

    Die Daten kommen aus der JSON-Datei, die ich in Excel geöffnet habe. Alle "non Vine"-Orders wurden im ersten Schritt mit Filter-Hilfe (Zeitraum, Preis >0€) entfernt.

    Blau markierte Spalten (+ Spalte B) habe ich manuell eingefügt. Die "Neuwerte" (C) sind mit Hilfe von keepa.com) manuell ermittelt (90-Tage Durchschnitt, sofern angegeben).

    Restwert zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs (hier überschlagsweise sechs Monate nach Bestelldatum angenommen) pauschal erstmal mit 50% angesetzt. Vier Kategorien (Spalten I-L), wobei nur "I" (In Eigentum übernommen) in die Summe des zu versteuernden Werts aufgenommen wird (M). Aus der Spalte "F" ergibt sich die Abgrenzung des jeweiligen Steuerjahrs.

    So wahnsinnig aufwendig war das nun nicht - ca. 1,5 Stunden Arbeit, um den aktuellen Stand zu erzeugen. Die weiteren Aktualisierungen dürften - je nach Bestellmenge - vielleicht 10 Min. pro Woche erfordern. Derzeit plane ich, neue Daten unter Beibehaltung dieser Tabellenstruktur manuell einzufügen.

    Dies ist ein reiner Brainstorming-Beitrag zu Unterhaltungszwecken, kein Rat. Es handelt sich um (m)ein Provisorium bis auf Weiteres. Wenn es neue Erkenntnisse gibt, passe ich die Tabelle entsprechend an. Ich behaupte weder, dass dies ein richtiges oder gar das beste Vorgehen ist, noch dass die (zwangsläufig) getroffenen Annahmen korrekt sind. Ferner empfehle ich niemandem, es mir gleich zu tun.

    44315993-OTTKA.jpg(Preisangaben, Produktbezeichnungen und ASINs im Screenshot unkenntlich gemacht) (bearbeitet)
    Adaira's Profilbild
    Soweit sieht deine Tabelle ganz gut aus, auch wenn ich bei mir noch einige mehr Zeilen habe

    Aber Streuartikel brauchst du gar nicht erst versuchen anzugeben. Streuartikel gilt nur für Werbeartikel von Unternehmen, wenn die Beispielsweise Beutel mit Logo verschenken. Unter 10€ muss dann der Empfänger diese nicht versteuern, was sonst auch das Unternehmen hätte angeben müssen. Aber das trifft bei Amazon nicht zu.

    Und wann immer möglich noch weitere Nachweise (Fotos, Videos) von defekten Artikeln sammeln als Nachweis. Infos kamen alle von meinem Steuerberater dazu, nicht von mir.
  28. ludi0000's Profilbild
    Hallo zusammen,
    die Frage hier geht hauptsächlich an die Alt-Viner. Ich bin ebenfalls einer und mir geht jetzt richtig die Düse. Naiverweise wusste auch ich nicht, dass die Bestellungen zu versteuern sind. Wie handhabt ihr das jetzt? Wir haben uns jetzt einen Steuerberater gesucht, mit dem wir die Angelegenheit hoffentlich klären können. 
    Meldet ihr rückwirkend ein Gewerbe an um die Sachen noch zu versteuern? Oder wartet ihr ab? Hab ernsthaft Angst vor den möglichen Konsequenzen. Da wird jetzt wohl einiges an Kosten auf uns zukommen…
    Im Falle einer Selbstanzeige für die rückwirkenden Jahre sagte man mir, dass das gefährlich sei, da wir nicht wissen welche Werte Amazon rückwirkend übermittelt. Wenn dann die von uns angegebenen Werte nicht 100% mit Amazon übereinstimmen, sitzen wir richtig in der sch****.
    GelöschterUser1375657's Profilbild



    - Wenn Du Deine Steuerdaten Amazon nicht zur Verfügung gestellt hast, passiert nichts und es wird auch nichts gemeldet (und nein, es werden auch keine Steuerinfos aus Deinem Kundenkonto gebastelt)

    Dann brauchst Du jetzt nicht mehr weiterlesen - alles ist gut!

    - Hast Du Deine Steuerdaten im Formular ausgefüllt und sind die Daten plausibel angenommen worden:

    Als Altviner werden nur Deine neuen Bestellungen im Kalenderjahr 2024 im Kalenderjahr 2025 (bis 31.01.2025) übermittelt. Danach erfolgt die Übermittlung Quartalsweise.

    - Kein Gewerbe anmelden, weil momentan niemand weiß ab welchen Umfang es überhaupt notwendig sein wird/kann.

    - auch keine Selbstanzeige machen. Es liegt aktuell keine Steuerverkürzung vor, die eine Selbstanzeige rechtfertigen würde.

    - möchtest Du weiterhin das Maximum an Vine-Artikel ordern, würde ich mich schon nach einem geeigneten Steuerberater umsehen und ihn beauftragen Dich steuerlich zu vertreten.

    Mein Vorschlag, wenn Du Deine Vine-Aktivitäten aktuell ruhen lassen möchtest: Mach Dir ein Erfrischungsgetränk auf und entspann Dich. Viele Leute (auch schlaue) haben hier das Thema durchleuchtet und es kommt immer auf das gleiche raus: Abwarten bis das Finanzamt sich bei Dir meldet. Niemand weiß, was und ob überhaupt an die Finanzämter gemeldet wird und wie man damit umgeht. Schau hier immer wieder vorbei und informiere Dich über den aktuell Stand der Erfahrungen der Nutzer. Zum aktuellen Zeitpunkt muss man geduldig sein.
  29. ratzekind's Profilbild
    Es wäre doch hilfreich, statt mit immer neuen und gleichen Vermutungen und Ich-würde-das-ja-so-sehen-Statements zu kommen und die ewiggleichen Fakten neu zu zitieren, einfach jetzt abzuwarten und sich nicht unnötig an einem Haufen Ungewissheit abzuarbeiten, bis wirklich keiner mehr Lust auf Vine hat ? Ich glaube, das würde uns allen mehr weiterhelfen.
    SCU_25's Profilbild
    Sehe ich auch so, habe auch mit meinem Steuerberater gesprochen, im Zweifel wird die Arbeit mit der Tabelle eben reingesteckt und auch für die Jahre vorher nachgemeldet.
    Die Lage war und ist so unglaublich undurchsichtig, dass es einfach noch etwas mehr Informationen bedarf. Der Rat meines Steuerberaters: Entspannt bleiben, nichts bei Amazon ausfüllen, Entwicklung und Informationen seitens Amazon abwarten und dann im Zweifel mit sauberer Dokumentation an das FA treten.
  30. UnbekannterNr1's Profilbild
    Ich glaube da passe ich, wenn ich dann auf den Amazon Preis Steuern zahlen soll... Das zeigt wunderbar, warum eine besteuerung der Amazon Neupreise kompletter Unsinn ist.


    44621159-9mA8Z.jpg44621159-S7U9m.jpg
    Hips100's Profilbild
    Ja, das ist wohl ein extremes Beispiel, hatte ich aber häufig. Hoher Preis, jedoch noch nicht lieferbar und bei Erscheinen dann deutlich geringerer Preis. Solange Amazon nicht den zu versteuernden Wert anzeigt, kann man so etwas natürlich nicht mehr bestellen. Kannst Du den "Tax Value" auslesen?
  31. Weißer-Schwan's Profilbild
    Ich habe nun mit einer Bekannten gesprochen, die beim Finanzamt arbeitet.
    Genau festlegen wollte sie sich zunächst nicht, da das Gesetz noch neu ist und sie diese Fälle von Produkttestern bisher nicht hatte.
    Sie meinte zunächst, einen geldwerten Vorteil könnten wir gar nicht haben, da wir nicht bei Amazon angestellt sind.

    Später rief sie mich noch mal zurück. Sie hatte sich inzwischen die DAC7-Richtlinien durchgelesen.
    Sie meinte nun, Amazon sei dazu verplichtet die Werte zu melden aufgrund des neuen Gesetzes.
    Die haben gar keine andere Wahl.
    Sie meinte aber, dies könne nicht rückwirkend gültig sein, sondern erst ab dem Jahr 2023.

    Zu meiner Frage, welche Werte Amazon denn melden müsste, sagte sie ganz klar: die Neupreise.
    Die Produkte bekommen wir neu und nicht gebraucht. Und auch in dem halben Jahr der Testphase können wir die Produkte ganz normal in unserem Haushalt nutzen. Wir haben also den Produktwert vom ersten Tag an, wir bekommen neue Produkte und nutzen neue Produkte. Dass der Eigentumsübergang dann erst in 6 Monaten ist spielt dabei keine Rolle.
    Das war jetzt die Meinung einer Finanzbeamtin. Ob das zutrifft, weiß ich natürlich auch nicht.
    al.exRNN's Profilbild
    Trotzdem geht das Produkt erst nach der 6 monatigen Testphase in meinen Privatbesitz über und ist dann ebend nicht mehr neu, sondern gebraucht, eventuell defekt oder bereits verbraucht. Zusätzlich hat man ja kein klassisches Neuprodukt, denn man hat keine Gewährleistung oder Garantie, weder eine Rechnung, damit ich das Produkt anständig verkaufen könnte. Die Testphase ist Steuerfrei, weil ich in Dieser kein Einkommen erziele. Was mir nicht gehört, kann man nicht versteuern. Wenn ich nen Auto für 2 Wochen zum testen erhalte, muss ich darüber auch keine Steuern zahlen. Weil es mir nicht gehört. Dann müsste man jede Probefahrt, die auch mal mehere Tage sein könnte, ja voll versteuern, weil ich nutze es ja privat.

    Man hat also erst nach 6 Monaten etwas, was theoretisch sein Eigentum ist. Dann müsste ich aber, wenn auf den Neuwert Steuern fällig werden, von Amazon auch nach 6 Monaten ein neues Produkt erhalten, mit allen Rechten, wie Garantie und Gewährleistung und einer vernünftigen Rechnung. Ansonsten muss Amazon, wenn man es nicht behalten und versteuern möchte, es zurücknehmen bzw., je nach Menge, einen LKW schicken, der es abholt.

    Also alles Fälle, die dann die Justiz klären muss. Denn ich werde garantiert keine Steuern zum fiktiven Neupreis, der mir zum Zeitpunkt der Bestellung nicht angezeigt wurde, ich kann den Preis also nicht nachvollziehen, den Amazon übermittelt, zahlen. Und dann noch für etwas, was mir zum Zeitpunkt des Neuwertes ohne Gewährleistung und Garantie, gar nicht gehört hat. Dann können die das Vine Programm beerdigen, weil garantiert niemand von euch ein Produkt versteuern würde, welches er sich so für den Preis, überhaupt gar nicht gekauft hätte, bzw. bei dem ganzen Schrott umgehend zurück geschickt hätte.

    Ich habe schon so viele Produkte getestet, die dann nach meheren Monaten einfach nicht mehr funktioniert haben. Manche von Anfang an, manche innerhalb der 6 Monate und manche nach 9 Monaten. Die nach 9 Monaten wären dann mein Eigentum und hätte ich das Produkt tatsächlich gekauft, würde ich es anzeigen und um Gewährleistung/Garantie bitten, was mir zusteht. Aber das geht dann nicht! (bearbeitet)
  32. GelöschterUser2437829's Profilbild
    Mir sind grad 2 weitere Modelle eingefallen die so arbeiten, einmal trnd und die Media Markt Testpiloten die wirklich hochpreisige Sachen zum Testen ausgeben. In beiden Fällen weiß keiner der Beteiligten, ob sie die Artikel behalten dürfen. Trnd hat dazu folgendes im FAQ xD also net nur Amazon ist so schlimm
    Vielleicht können wir ja da ansetzen und mal googlen usw. wie die das halten mit der Versteuerung.

    "Brauche ich einen Gewerbeschein und muss ich gratis Produkte versteuern?Diese Frage erreicht uns immer wieder und wir möchten dir dazu gern Hilfestellung bieten. Allerdings können wir keine individuelle Rechtsberatung leisten – dafür ist der persönliche Hintergrund aller Projektteilnehmer:innen in der Regel zu unterschiedlich.

    Grundsätzlich gilt aber:

    · Nur wenn du einen Blog, Social-Media-Account oder im weitesten Sinn eine Plattform dauerhaft, mit Gewinnerzielungsabsicht und entgeltlich betreibst, brauchst du einen Gewerbeschein.
    · Vom Gewerbeschein unabhängig sind Geschenke grundsätzlich (einkommens-, umsatz- und gegebenenfalls gewerbe-) steuerpflichtig: für abhängig Beschäftigte über 44 € monatlich, für Selbstständige immer (gezählt werden aber nur Einzelgeschenke über 10 €).

    Über diese allgemeinen Aussagen hinaus nimmst du als trnd-Partner:in unter deinen ganz eigenen Voraussetzungen an Projekten teil und erhältst dabei in vielen Fällen kostenlose Produkte. Daher informiere dich bitte selbst, welche steuerlichen Regelungen für dich gelten.

    " (bearbeitet)
    Hips100's Profilbild
    Danke für den Hinweis. Werde auch mal schauen, was man da so erfährt.


    Aber wenn das so einfach wäre: warum wissen die das beim FA nicht? Ich dachte ja auch erst, als ich brav zum FA dackelte, dass ich eine einfache Auskunft in der Art erhalte. Dem war aber nicht so. Lediglich den Hinweis, dass das wohl nicht als gewerblich einzustufen ist, bekam ich durch die Blume. War aber eher ein lautes Selbstgespräch der Mitarbeiterin. Frage ist auch, ob Media Markt nach DAC7 meldet.
  33. selbolder's Profilbild
    Ich hatte eben mit meinem Steuerberater ein Gespräch über die Sache. Also seiner Meinung nach ist das schon steuerlich relevant, und er würde empfehlen, wenn ich das weiter machen will, eine vorab Meldung an das Finanzamt zu machen und diese Tätigkeit anzumelden, mit dem Hinweis, dass noch nicht klar ist wie das endgültig zu veranlagen ist. Er meinte meine Aufgabe ist auf jeden Fall, dass gut zu dokumentieren, und Listen zu erstellen und zu kategorisieren, nach Streugut unter 10 €, Verbrauchsartikel und dann dem sonstigen. Weitere Aufgabe wird dann die Wertermittlung nach 6 Monaten wenn es in mein Eigentum übergeht. Er meinte mit dem Verbrauchsartikel muss man vorsichtig sein, denn wenn man z.B. 100 Kosmetika testet in 6 Monaten kann man die ja nicht alle aufbrauchen und es werden nicht alle Kosmetika mit null bewerten werden können nach 6 Monaten. Je nachdem, was in den Listen, die ich ihm dann gebe, drinsteht und wie die Sache weitegeht und ob es da evtl. schon Urteile gibt, oder mehr Informationen wird er dann schauen, ob das gewerblich ist, Gewerbesteuer und Umsatzsteuerrelevant etc. Er meinte aber man könne dann auch Betriebsausgaben ansetzten wie Lagerkosten, Entsorgungskosten etc. Er meinte für mich wo ich im Mai damit angefangen heißt es jetzt erst mal Ruhe bewahren und abwarten. Er meinte ich solle in mich gehen, ob ich diese „Tätigkeit“ weiter ausüben will, beobachten wie es die anderen machen, ob es mehr Infos gibt und Präzedenzen und mit der Abgabe der Steuer ID noch warten, bis mir klar ist, ob ich weiter mache. Die Frage ist ob das bei dem Aufwand und wie teuer es dann im Endeffekt steuerlich wird noch Sinn macht.


    Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsauskunft (bearbeitet)
    mellion's Profilbild
    Genau das hätte ich dir als Steuerberater auch geraten.
    Man weiß nix konkretes...
  34. GelöschterUser2502589's Profilbild
    Ich "copy/paste" mal meinen Beitrag aus einem Nebenthread hier in den Hauptthread, da ich von einem User bzw. einer Userin darum gebeten worden bin.
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    Hallo Zusammen, ich bin von einem Reddit-OP zu dem Thema gebeten worden, meinen Beitrag hier zu posten, da vielleicht ein paar interessante Infos enthalten sind. Habe mich deswegen hier komplett neu angemeldet und hoffe, dass man Nachsehen hat, wenn ein Verstoß gegen die o.g. Regeln vorliegen sollte. Danke jedenfalls für diesen äußerst hilfreichen Thread! Guckt mal bei VINE unter dem Punkt "Konto", ob ihr bereits eine Liste sehen könnt. Manche haben schon Informationen erhalten, andere noch nicht.

    (...) Eine Freundin teilte mir mit, dass sie sich mit einer Anfrage an das Bundeszentralamt für Steuern gewendet hat. Man kann über deren Webseite eine Anfrage über den Kontaktbereich stellen. Die Zeichenanzahl ist äußerst begrenzt, man kann also nicht auf alle Details eingehen, wie sie hier von Vielen ausgeführt worden sind. Ich kann jedem hier empfehlen eine Anfrage zu stellen, damit die Damen und Herren in der zuständigen Behörde darauf aufmerksam werden, dass hier ggf. demnächst eine große Flut an Informationen auf die Finanzbehörden zukommt. Denn sie scheinen grundsätzlich davon auszugehen, dass nicht pauschal alles gemeldet wird, sondern vorher eine Auswahl getroffen wird.
    Jedenfalls lautete die Antwort auf ihre Frage zusammengefasst:
    Wenn Anbieter (Händler) ihre Waren über eine digitale Plattform im Sinne des PStTG (AMZ) anderen Nutzern (wir) kostenlos zur Verfügung stellen, üben die Anbieter keine meldepflichtige Tätigkeit aus, da es an der Voraussetzung der Vergütung fehlt.

    Daraus wurde von ihr geschlussfolgert, dass wenn bereits die Händler durch das kostenlose zur Verfügung stellen von Waren / Musterexemplaren keine meldepflichtige Tätigkeit aufgrund des Fehlens einer Voraussetzung des § 5 Absatz 1 PStTG, nämlich der Vergütung (Legaldefinition in § 5 Absatz 2) ausüben, dann kann die bloße Erstellung einer Rezension zu einem Musterexemplar keine meldepflichtige Tätigkeit darstellen. Zwar ist die Abgabe einer Rezension wohl eine "persönliche Dienstleistung" im Sinne von § 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 5 Absatz 3 (Legaldefinition), es fehlt dennoch an einer Vergütung. Die kostenlosen Musterexemplare haben keinen monetären Wert. (Haftungsausschluss: Dies ist keine Beratung, sondern dient lediglich dem Austausch von Informationen und soll ausschließlich die Diskussion fördern)

    Dies deckt sich - meiner Meinung nach - mit dem Hinweis hier im Thread, dass AMZ sich in deren AGB als auch in den VINE-Richtlinien ausdrücklich darauf beruft, dass die Artikel "kostenlos" zur Verfügung gestellt werden und in der Regel nur "Musterexemplare" darstellen.
    Zudem haben bereits einige unter euch berichtet, dass sie eine Liste unter dem Reiter "Konto" einsehen können und dort eine Auflistung mit konkreten Preisen zu finden sei. Viele Produkte sind wohl mit "0 Euro" eingeordnet worden.
    Nur zur Information für euch hier: Die berichtenden Personen teilten mit, dass Produkte, die verbraucht werden können (Essen, Getränke, Tabletten jeglicher Art, Schminke, Papier, Kartons, usw.) wohl in deren Auflistung durch AMZ jeweils mit "0 Euro" gekennzeichnet worden sind. Andere Produkte sind wohl mit "Mondpreisen", also ohne Berücksichtigung des Eigentumsvorbehalts von 6 Monaten, vollständig in die Liste eingetragen worden.
    Bei anderen Produkten dürften sie ebenfalls keine "Vergütung" darstellen. Aber da ich bisher selbst noch keine Liste auf AMZ ausgestellt bekommen habe, kann ich das auch nicht beurteilen. Falls ihr mehr Infos habt, teilt sie bitte! Wir sitzen alle im selben Boot. Danke!
    Vinetrinker's Profilbild
    Vielleicht können diejenigen, die eine solche Anfrage bereits an das Bundeszentralamt für Steuern gestellt haben ja auf deren Antwort noch einmal antworten und anregen, dass das Amt diese Information auf seiner Website (z.B. in Form von FAQ) für alle zur Verfügung stellt und eben nicht erst jeder Viner eine eigene Anfrage stellen muss.

    Spart denen Arbeit und stellt eine verbindliche Angabe für alle Betroffenen dar, die alle Probleme und Diskussionen um das Thema mit einem Schlag lösen und beenden würde.
  35. Wison's Profilbild
    boah, ist das Forum hier schlecht gemacht, um einem bestimmten Diskussionsbeitrag zu folgen. Mittendrin taucht Neues auf, dazu muss man dort aber erstmal 3x immer weiter aufklappen, bis man zum neuesten Beitrag gelangt. Hat Pepper nur Nachwuchs UX Designer?
    Biker666's Profilbild
    Da hast du leider Recht.

    Dass wenn man "neuste zuerst" ausgewählt hat und die Seite aktualisiert, automatisch wieder "älteste zuerst" eingestellt ist und man das auch in den Einstellungen nicht ändern kann, macht es leider nicht besser...
  36. GelöschterUser2437829's Profilbild
    Kennt ihr den Beitrag schon? Derjenige war sowohl beim Finanzamt als auch beim Steuerberater zur "Klärung" bringt uns in Sachen Formular nicht weiter, aber das hat ja Zeit bis 31.12.23.
    123recht.de/for…tml

    Ich werde es jetzt machen wie viele, mich darauf vorbereiten, dass die komplette Mondsumme gemeldet wird und ich dann belegen muss, was noch wie viel Wert hat, in meinem Besitz ist und fertig.
    Niflheim's Profilbild
    Dieser Beitrag spricht einen Punkt an, den ich hier auf Mydealz noch gar nicht genug diskutiert sehe. Und zwar:

    Diese ganze Diskussion hier geht davon aus, dass Produkttester Rezensionen verfassen und dafür quasi mit Waren "bezahlt" werden. Aber das entspricht überhaupt nicht den AGB von Amazon Vine. Als Produkttester muss man davon ausgehen, dass man die Produkte, die man testen durfte, überhaupt nicht behalten kann. Ob man sie zufälligerweise behalten darf, erfährt man erst nach einem halben Jahr, sofern Amazon die Produkte nicht zurück gefordert hat. Und wenn Amazon die Produkte *nicht* zurück fordert, dann tun sie das sicherlich nicht, um den Tester zu bezahlen, sondern schlicht, weil sich eine Rückforderung aus Kostengründen einfach nicht rentiert. Amazon benutzt den Tester also hier quasi zur Abladung von (für Amazon) wertlosen Produkten, nicht aber, um die Tester zu belohnen. (bearbeitet)
  37. ludi0000's Profilbild
    Haben jetzt auch mal eine antwort von unserem Steuerberater bekommen. Er hat beim Finanzamt nachgefragt, und dieser meinte dass selbst das Finanzamt noch nicht weiß welche Werte zu versteuern sind. Ob „fairer Marktanteil“, Neupreis oder der Wert nach Testung. Das muss das Bundeszentralamt erst mal klären. Es haben ja schon mehrere geschrieben. Erst mal abwarten bis eine klare Entscheidung vorliegt. Davor werden sie sich scheinbar auch nicht bei uns melden, weil sie ja, wie gesagt, nicht wissen wie damit umzugehen ist. Das ganze Thema wird heiß gekocht durch die Medien/Foren und einen Senf dazugeben, von Leuten die keine Ahnung haben (Aussage vom Finanzamt). 
    Carlos_Ochoa's Profilbild
    Der erste Kommentar mit Substanz. Danke für die Info
  38. GelöschterUser1375657's Profilbild
    Viele von euch machen sich viele Gedanken, wobei diese etwas unnötig sind.
    Ich habe das heute Nachmittag mit einem ausgebildeten Juristen komplett durchgekaut und wir sind zum folgenden Entschluss gekommen, inkl. Begründung:

    Gerne könnt Ihr euren Steuerberater oder Finanzamt aufsuchen, aber (fast) keiner wird euch aktuell eine klare Aussage geben. Weil einfach die Facherfahrung fehlt. Es ist was Neues.

    Ich denke aber, dass die Juristen bei Amazon sich bereits GENAU Gedanken gemacht haben. Und es gibt da ein eindeutiges Indiz dafür. Ich hatte es gestern schon Mal angerissen....

    Amazon erklärt es euch so (Auszug von Amazon):

    Warum werde ich gebeten, einen Steuerfragebogen für Amazon Vine auszufüllen?
    Es gibt eine neue Richtlinie der Europäischen Union (EU), die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden – 7. Änderung (DAC7), die Online-Stores wie Amazon dazu verpflichtet, bestimmte persönliche, steuerliche und finanzielle Daten von Dienstleistern, die eine relevante Tätigkeit über Amazon-Online-Stores ausüben, zu sammeln, zu überprüfen und zu melden. Die DAC7-Gesetzgebung ist eine Erweiterung der EU-Steuertransparenzvorschriften.

    Habt Ihr diesen Text genau gelesen? Ja? Gut dann weiter:

    WICHTIG: Dort steht geschrieben ".....die eine relevante Tätigkeit über Amazon-Online-Stores ausüben...."

    Bitte merkt euch: EINE RELEVANTE TÄTIGKEIT

    So, jetzt geht es weiter:

    Im Gesetz des Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG wird genau definiert was eine
    RELEVANTE TÄTIGKEIT ist.

    Im § 5 des 2 PStTG ist genau definiert was eine relevante Tätigkeit ist (Auszug aus dem Gesetz):

    "Eine relevante Tätigkeit ist nicht die Tätigkeit eines Anbieters, der als nichtselbständig Beschäftigter des Plattformbetreibers oder eines mit dem Plattformbetreiber verbundenen Rechtsträgers handelt."



    Ja, ich weiß der Satz muss immer und immer wieder gelesen werden um Ihn zweifelsfrei genau zu verstehen. (Das mussten wir heute auch)

    Wichtig um den Satz zu verstehen: Entfernt Mal beim lesen das Wort "NICHT"! Dann ist eindeutig zu verstehen, dass man als nichtselbständiger (Privatperson) Beschäftigter des Plattformbetreibers verbundenen Rechtsträger handelt..aber in dem Satz steht das Wort "NICHT" und dann bedeutet dieser Satz sofort was anderes:

    Wenn Ihr den Satz mit dem Wort NICHT lest, ergibt sich daraus, das es bei nichtselbständigen keine Anwendung findet. In erster Linie seit Ihr Privatpersonen (außer Ihr seit anderer Meinung und habt ein Gewerbe oder Ihr steht als Beschäftigte bei Amazon im Dienstverhältnis).

    Amazon entscheidet nicht für euch, ob Ihr für die Rezensionen von Vine-Produkten eine Gewerbe braucht das muss jeder INDIVIDUELL selber entscheiden und dann eure Entscheidung bei Amazon abgeben.

    Solange Ihr der Auffassung seit das Ihr KEINE RELEVANTE TÄTIGKEIT ausübt, wird Amazon eure Daten auch nicht durch das System schicken (warum das auch technisch nicht funktioniert habe ich in meinen letzten Posts schon erklärt). Und nein, da Sitzt auch im BZSt keine graue Finanzbeamtin, die auf Teufel komm raus eure Daten beim BND & FBI raus sammelt. So wichtig sind die paar VINE-Mitglieder dann auch nicht.

    Gesetze sind nicht perfekt, bestes Beispiel ist dieses hier. Ein einziges Wort kann alles verändern.
    Deswegen hat Amazon das auch bei sich übernommen: RELEVANTE TÄTIGKEIT.
    __Marcel__'s Profilbild
    Eine relevante Tätigkeit ist nicht die Tätigkeit eines Anbieters, der als nichtselbständig Beschäftigter des Plattformbetreibers oder eines mit dem Plattformbetreiber verbundenen Rechtsträgers handelt.

    Damit ist lediglich ausgeschlossen, dass Mitarbeiter von Amazon gemeldet werden müssen, die im Auftrag ihres Arbeitgebers (also Amazon oder seine Partnerunternehmen) bei Vine angemeldet sind.
  39. BuzzT.Ion's Profilbild
    Mal so 2, vielleicht dumme, Fragen in den Raum geworfen.

    Könnten nicht einfach die Händler die anfallenden Steuern übernehmen?
    Immerhin wollen die ja ihr Produkt gepusht haben mit den ganzen Bewertungen die wir abgeben. Insbesondere bei neuen Produkten die online gestellt werden.
    Es heißt doch immer, dass ab einer gewissen Anzahl der Bewertungen automatisch auch mehr verkauft wird, das Produkt besser gelistet wird.

    Oder könnte nicht auch Amazon die Steuern übernehmen?
    Die lassen sich von den Händlern ja gut bezahlen dafür, dass sie nur den Versand abwickeln.
    Amazon bietet keine Rückabwicklung, keine Gewährleistung, nichts.
    derDiesel's Profilbild
    Korrekt, der 37b EStG ermöglicht die steuerfreie Schenkung, sofern der Händler den tatsächlichen Wert der Ware mit 30% versteuert (angelehnt an den Marktwert des Artikels. Jahreslimit 10000€ pro Händler und Beschenkten). Das halte ich für den China Krempel auch als einzig praktikablen Weg, freiwillig ordert das nun niemand mehr zum Rezensieren.
  40. oberon's Profilbild
    da die entsprechende DAC7-Direktive seit 1.1.23 gültig ist, hat es
    natürlich ein Geschmäckle dass Amazon fleißig für Vine angeworben hat
    ohne diese Information unmittelbar bei der Vine-Anmeldung anzuzeigen
    z.B. "alle Ihre Produkttest müssen von Ihnen versteuert werden"

    wieviel von uns hätten im April mitgemacht wenn das damals so klar
    angezeigt worden wäre ?
    f.geschichte's Profilbild
    Wahrscheinlich ist Amazon davon ausgegangen, dass das Gesetz nicht auf Vine anzuwenden ist. Wahrscheinlich gab es Post vom Fiskus und sie setzten es jetzt kurz vor knapp um
's Profilbild