Flugmodelle fallen unter das Luftverkehrsgesetz (LuftVG, §1 Abs. 2). Eine Haftpflichtversicherung ist nicht neu sondern schon lange Pflicht. Man muß als Drohnenpilot sogar eine Versicherungsbestätigung mitführen. Eine fehlende Hapftpflichtversicherung kann mit Bußgeld bis 50000 EUR geahndet werden (LuftVG §58). Viele Privathaftpflichtversicherungen schließen motorisierte Flugmodelle explizit aus. Zusammenfassung u.a. hier
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